Nach großer Skepsis: Zadić zieht positive Bilanz zu Bundesbetreuungsagentur

Nach großer Skepsis: Zadić zieht positive Bilanz zu Bundesbetreuungsagentur
Seit Jänner leistet die BBU die Asyl-Beratungsarbeit, die zuvor NGOs übernommen hatten.

Bilanz nach einem Jahr Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen

Der Vorstoß hatte 2019 für erhebliche Kritik gesorgt: Per 31.12.2020 sollte die Bundesbetreuungsagentur (kurz BBU), die Asylberatungs-Arbeit, die Organisationen wie Caritas, Diakonie oder SOS-Mitmenschen bisher geleistet hatten, übernehmen. 

Man wollte damit eine "zentrale Stelle" schaffen, so Bundeskanzler Sebastian Kurz, "die das System zur Betreuung von Asylwerbern vereinheitlicht". Für den damaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache verhindere die BBU, "dass jemand ungerechtfertigt Profit aus der Betreuung schlägt."

Heute, ein halbes Jahr nach dem Start, zieht Justizministerin Alma Zadic ein erste Bilanz nach der Neuorganisation der BBU. Mit dabei ist auch Sabina Matejka, Präsidentin der Richtervereinigung und Vorsitzende des Qualitätsbeirates der BBU. 

Anlass sei aber auch, dass am Sonntag Weltflüchtlingstag ist. Er erinnere an die Strapazen, die Menschen auf sich nehmen, um Schutz zu finden. Auch das 70-jährige Bestehen der Genfer Flüchtlingskonvention steht bevor. Dieses sei eine der größten Errungenschaften der internationalen Staatengemeinschaft, erklärte Zadic. Sie sei froh, dass dieses Bekenntnis zur Menschlichkeit heute noch Gültigkeit habe.

Auch sie habe die Einrichtung der BBU zunächst skeptisch gesehen, sagte Zadic. Als sie ihr Amt übernommen habe, habe es zwar das Gesetz dazu gegeben, doch noch keine Aufsetzung des Rahmenvertrages. Dabei sei es ihr wichtig gewesen, dass die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Rechtsberatung gewährleistet sei. Das sei heute der Fall.

Im entsprechenden Rahmenvertrag seien einige „Safe-Guards“ inkludiert worden, darunter folgende: Der Bereichsleiter der Rechtsberatung ist weisungsfrei; es muss Vertraulichkeit gewährleistet werden, indem Berichtspflichten an Ministerium und Geschäftsführung wegfallen; es gibt eine „Chinese Wall“ der technischen Infrastruktur bei der technischen Infrastruktur; die Rechtsberater müssen ein österreichisches Jusstudium absolviert haben; es wurde ein Qualitätsbeirat eingerichtet.

Asylverfahren müssten generell den höchsten Qualitätsstandards gerecht werden, denn wenn über das Bleiberecht entschieden werde, sei das im schlimmsten Fall eine Entscheidung über Leben oder Tod, sagte Zadic. 

BBU-Geschäftsführer Achrainer sprach von einer "Staffelübergabe, die funktioniert hat". Er bedankte sich bei den mehr als 700 Mitarbeitern. 120 Rechtsberater an 12 Standorten hätten in den vergangenen fünf Monaten bereits 3600 Beratungen durchgeführt, in 1000 Fällen hätten die Klienten Rechtsmittel gegen ihren Asylbescheid eingelegt. 

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