Deswegen hat es auch ein Ansuchen der ÖVP-Fraktion - mit Andreas Hanger an der Spitze - an das Innenministerium (BMI) gegeben, diesen Akt an das Parlament zu liefern. Minister Gerhard Karner (ÖVP) soll vorerst damit wenig Freude gehabt haben, weil man sich aus dem U-Ausschuss heraushalten wollte. Letztlich entschied man sich nach einer rechtlichen Absicherung doch dafür, den Akt den Parteien zu übermitteln. Da allerdings trat plötzlich das Justizministerium (BMJ) von Alma Zadic (Grüne) auf den Plan und warnte das Innenministerium davor, diese Unterlagen zu liefern.
Es soll deshalb heftige Telefonate zwischen Mitarbeiterinnen aus dem Justiz-Kabinett und Vertretern des Innenministerium gegeben haben. In einem Schreiben wird zusätzlich darauf verwiesen, dass es sich um "ein Ermittlungsverfahren mit höchster Bedeutung für die Republik" handle. Und: "Da ein Bekanntwerden der in diesen Verfahren enthaltenen Informationen sowie die Erörterung im Untersuchungsausschuss die weiteren Ermittlungen in diesen (auch für die internationale Beurteilung der nachrichtendienstlichen Zuverlässigkeit der Republik Österreich) heiklen Causen ernstlich gefährden würde, wurde die Einleitung eines Konsultationsverfahrens angeregt."
Innenministerium liefert
Zwischen den beiden Ministerien soll wegen der Causa Egisto Ott jedenfalls dicke Luft geherrscht haben. Wie aus gut informierten Kreisen zu erfahren war, wird das Innenministerium nun doch - trotz der Bedenken aus der Justiz - liefern. Dort geht man auch davon aus, dass das Justizministerium einem anderen Ministerium nicht verbieten könne, einem Auftrag aus dem U-Ausschuss nachzugehen. Außerdem wundert man sich dort, warum das BMJ an diesem Akt so interessiert ist; im Zadić-Ressort erklärt man die Sache so: Die Staatsanwaltschaft habe darum gebeten.
Wobei aus dem Innenministerium zu hören ist, dass man die Übermittlung des Inhalts mit der Staatsanwaltschaft Wien besprechen wird. Sie die ja letztendlich die Herrin der Ermittlungen ist. Wenn es dazu ein Treffen gibt, wird auch das BMJ am Tisch sitzen, wie aus dem Justizministerium zu hören ist. Und falls man sich in dieser Runde nicht einigen kann, wird wohl der Verfassungsgerichtshof entscheiden müssen.
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