Wohnbauförderung: ÖVP uneins

wohnen in Schönbrunn
Landeshauptleute können sich Wiedereinführung der Zweckwidmung vorstellen

Beide Koalitionsparteien sind für "leistbares Wohnen" - doch der Weg dahin ist umstritten. Die Bundesregierung konferiert in Arbeitsgruppen. Die Länder schlagen einen eigenen Weg ein. Die Landeshauptmänner von Vorarlberg und Oberösterreich, Markus Wallner und Josef Pühringer (beide ÖVP) können sich nun sogar die Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderung vorstellen - unter Bedingungen, wie das Ö1-Morgenjournal berichtet. ÖVP-Minister Mitterlehner hatte zuvor noch die Wiedereinführung abgelehnt.

Die Zweckwidmung würde in manchen Bundesländern finanzielle Lücken aufreißen, die der Bund über den Finanzausgleich schließen müsste, so Wallner am Rande eines Treffens der Landesfinanzreferenten in Wien. Der derzeitige Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz wäre zu sofortigen Verhandlungen über die Wiedereinführung der Zweckwidmung, wie von der SPÖ gefordert, bereit. Er betont aber, dass diese Frage nicht gesondert verhandelt werden könne, sondern nur im Rahmen des ganzen Finanzausgleiches.

Wenn man die Zweckwidmung der Wohnbauförderung wieder einführe, müsse man den ganzen Finanzausgleich neu verhandeln. Die Wohnbauförderung sei mit 1,78 Mrd. Euro schließlich ein „Kernthema“ des Finanzausgleiches, so Wallner. Diese Position vertritt auch Pühringer. Einzelteile des Finanzausgleichs herauszupicken, mache keinen Sinn. Das müsste in einem verhandelt werden, so Pühringer.

Beide Landeschefs betonten gleichzeitig, dass sie kein Problem mit einer Zweckwidmung – allerdings nur des Bundesbeitrags zur Wohnbauförderung – hätten. Eine Zweckwidmung der Rückflüsse aus den Wohnbaudarlehen, wie sie früher ebenfalls bestanden hat, wäre dagegen schwierig, sagte Wallner. Die Darlehensgelder würden in ihren Ländern jetzt schon für die Wohnbauförderung verwendet, sagten beide Politiker.

"Kasse muss stimmen"

Wohnbauförderung: ÖVP uneins
APA10846924-2 - 04012013 - MONDSEE - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT II - Finanzministerin Maria Fekter, Vorarlbergs LH Markus Wallner und OÖ LH Josef Pühringer (r) während einer Pressekonferenz am Freitag, 4. Jänner 2012, nach den Verhandlungen zu einem grundsätzliches Spekulationsverbot mit öffentlichen Geldern. APA-FOTO: Neumayr/MMV
Wallner und Pühringer betonten ebenfalls unisono, dass die Aufhebung der Zweckwidmung vom Bund ausgegangen sei. Der Bund hätte den Ländern beim Finanzausgleich anstelle von „Cash“ die Möglichkeit gegeben, die Gelder aus der Wohnbauförderung flexibler zu verwenden, so Pühringer. Eine Wiedereinführung der Zweckwidmung würde daher einige finanzielle Fragen aufwerfen. Das sehen auch Landeshauptleute der SPÖ so, verwies Wallner auf seinen steirischen Kollegen Franz Voves. Dieser habe darauf hingewiesen, dass eine Zweckwidmung gegenfinanziert werden müsste, und das sei „fachlich richtig“, so Wallner. Vorgezogene Verhandlungen über den Finanzausgleich, bei denen eine Zweckwidmung der Wohnbauförderung vereinbart wird, sind für Wallner „denkbar“. Aber dafür werde der Bund „etwas leisten müssen“. „Die Kasse muss stimmen.“

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