Woche der Volksinitiativen: So kann das Volk begehren

Ein Zettel auf dem steht Bestätigung der Unterstützungserklärung
Diese Woche laufen zwei öffentlichkeitswirksame Volksbegehren an. Am Reglement hat sich unlängst einiges geädert - ein Überblick.

Die Woche der Volksbegehren wurde eingeläutet: Ab dieser Woche kann für Frauen-Gleichberechtigung und ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie unterschrieben werden - auch im Februar auf den Gemeindeämtern liegt ein Volksbegehren für faire Asylquoten in Europa. Allein: Worum geht es nun in der ersten Phase dieser Initiativen? Was passiert, wenn sie erfolgreich sind? Und wie kann man die Ideen überhaupt unterstützen?

Der KURIER beantwortet die zentralen Fragen.

Worum geht es in der ersten Phase?

In den kommenden Wochen müssen 8.000 Unterschriften geleistet werden, damit das Volksbegehren auch wirklich zugelassen wird. Ist das der Fall, liegt die nächste Hürde in der - noch nicht festgelegten - Eintragungswoche bei 100.000 Unterschriften. Alle Unterstützer, die von nun an unterschreiben, werden für die endgültige Zahl mitgerechnet. Nicht in der Gesamtzahl enthalten sind allerdings die Unterstützer vorgelagerter Petitionen. Die Zehntausenden Unterstützer der Petition für das Rauchverbot spielen für das Volksbegehren der Ärztekammer also keine Rolle.

Was passiert, wenn 100.000 Unterschriften geleistet wurden?

Nicht zwingend sehr viel. Rechtlich ist vorgesehen, dass sich das Parlament ab 100.000 Unterschriften mit dem Volksbegehren auseinandersetzen muss. Beschließen muss es nichts, weshalb viele Volksbegehren nach sporadischer Behandlung in der Schublade landen. Die Hürde von 100.000 Unterschriften haben bisher 35 Volksbegehren übersprungen (siehe Grafik unten). Das erfolgreichste Volksbegehren aller Zeiten wurde übrigens nicht umgesetzt: 1982 unterzeichneten 1,4 Millionen Wahlberechtigte - also jeder vierte - das von der ÖVP initiierte Begehren gegen den Bau des Wiener Konferenzzentrums. Gebaut wurde es dennoch. Von den 39 gezählten Volksbegehren scheiterten in den letzten Jahrzehnten nur vier zugelassene Initiativen an der 100.000er-Hürde - darunter findet sich auch das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien des Ex-Neos-Mandatars Niko Alm.

Wie kann man es unterstützen?

Der klassische Weg sieht vor, dass Volksbegehren in der Gemeinde händisch unterzeichnet werden. Unabhängig vom Wohnsitz kann jedes Volksbegehren in jedem Gemeindeamt unterstützt werden. Seit 30. Jänner sieht das zentrale Wählerregister allerdings auch eine Möglichkeit vor, die einem den Gang zur Behörde erspart: Mit der Handysignatur (freigeschaltet wird diese über www.handysignatur.at) kann auch online unterschrieben werden. Als Basis dafür dienen die Konten bei FinanzOnline oder dem digitalen Post-Konto. In Bezirksämtern kann man die Handysignatur ebenfalls freischalten. Auf der Homepage des Innenministeriums findet man sämtliche aktuelle Volksbegehren.

Vor allem die FPÖ setzte sich stets für mehr direkte Demokratie ein. Was ist da nun geplant?

Er war eine zentrale Forderung der Freiheitlichen im Wahlkampf: der sogenannte Volksabstimmungsautomatismus. Geht es nach den Blauen, sollen Volksbegehren, die von mehr als vier Prozent der Bevölkerung unterzeichnet wurden, in eine bindende Volksabstimmung münden, wenn sie nicht vorm Parlament umgesetzt werden. Ganz so war das mit der ÖVP allerdings nicht umzusetzen.

Der Kompromiss sieht nun so aus: 2022 soll die verpflichtende Volksabstimmung beschlossen werden, sofern SPÖ oder NEOS für die nötige Verfassungsmehrheit sorgen. Das Konzept wurde bereits vereinbart: 900.000 Unterschriften bräuchten Initiatoren eines Volksbegehrens, damit darüber eine Volksabstimmung stattfinden muss, wenn es nicht innerhalb eines Jahres vom Parlament umgesetzt wird. Referenden über die Mitgliedschaft in der EU oder in sonstigen internationalen Organisationen dürfen nicht zur Abstimmung gebracht werden. Die Hürde von 900.000 Unterschriften wurde bisher allerdings erst von zwei Volksbegehren übersprungen.

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