Wo ab Juli welche Masken fallen - und wo nicht
Ab 1. Juli heißt es nicht nur ob der sommerlichen Temperaturen buchstäblich: Aufatmen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt ab dann nur mehr im Gesundheitsbereich. Das heißt in Spitälern und Pflegeheimen.
An allen anderen öffentlichen Orten - also überall dort, wo 3G (genesen, geimpft, getestet) nicht kontrolliert werden kann - kann ab 1. Juli die FFP2-Maske beiseite gelegt und auf den Mund-Nasen-Schutz (MNS) zurückgegriffen werden.
Die Lockerungen ab 1. Juli
Mund-Nasen-Schutz gilt ab 1. Juli nur mehr ...
- im Handel, in Supermärkten, Apotheken, Banken, Postfilialen und in Museen
- in allen öffentlichen Verkehrsmitteln
Wo gilt die 3-G-Regel?
Getestet, genesen oder geimpft - die 3 G - gelten auch nach dem 1. Juli für
- Freizeit
- Kulturbetriebe (ausgenommen Museen)
- Sportstätten
- Schule
- Veranstaltungen (ab 100 Personen
- Fach- und Publikumsmessen, Kongresse
Was heißt das konkret?
Muss ich mich weiter testen lassen?
Wer in ein Restaurant oder in ein Konzert will, der muss entweder genesen, geimpft oder aber getestet sein. Die kostenlosen Tests wird es auch weiterhin geben, versichern Kanzler Kurz und Gesundheitsminister Mückstein.
Wo muss ich ab 1. Juli noch einen Mund-Nasen-Schutz tragen?
In allen öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Zug, U-Bahn), im Handel, in Apotheken, Postfilialen, Banken, Supermärkten und in Museen.
Was ist ab 22. Juli anders?
Ab 22. Juli muss nur mehr in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Orten des täglichen Bedarfs (Handel, in Apotheken, Postfilialen, Banken, Supermärkten) ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Museen kann man ab dann auch ohne Maske besuchen.
Muss ich in der U-Bahn oder Straßenbahn eine Maske tragen?
Ja. In allen öffentlichen Verkehrsmitteln muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Der Grund: Die 3G - genesen, getestet, geimpft - können nicht kontrolliert werden.
Muss ich im Bahnhof oder am Flughafen einen Mund-Nasen-Schutz tragen?
Am Bahnsteig oder am Flughafen-Terminal muss ab 1. Juli nur mehr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, also keine FFP2-Maske mehr. Sobald die Verordnung des Gesundheitsministeriums publik ist, werden weitere Details bekannt werden, heißt es auf KURIER-Nachfrage seitens des Flughafens Wien, den ÖBB und der Austrian Airlines. Auf offenen Bahnsteigen muss schon jetzt keine Maske mehr getragen werden.
Gilt der Mund-Nasen-Schutz auch am Zug oder im Flugzeug?
Ja. Zugreisende können ab 1. Juli mit einem Mund-Nasen-Schutz statt einer FFP2-Maske reisen. Passagiere von Fluglinien wie der Austrian Airlines werden ebenfalls von der FFP2-Maske auf den Mund-Nasen-Schutz wechseln können, sobald die Verordnung erlassen ist, heißt es auf KURIER-Nachfrage seitens der AUA.
Kann ich ohne Maske in den Schanigarten oder ins Restaurant?
Ja. Ab 1. Juli kann jeder ohne Maske in ein Restaurant, in eine Bar oder in den Schanigarten. Einzige Voraussetzung: Der Nachweis, dass man getestet, genesen oder geimpft ist.
Muss ich mich im Restaurant registrieren?
Ja. Bis zum 22. Juli gilt noch die Registrierungspflicht in der Gastronomie. Ab 22. Juli müssen Gäste sich nicht mehr registrieren, wohl aber den Nachweis der 3G erbringen.
Muss ich im Konzert oder Kino eine Maske tragen?
Nein. Wer ab 1. Juli im Schanigarten oder im Restaurant oder aber im Theater- oder Konzertsaal sitzen will, der braucht weder eine FFP2-Maske noch einen Mund-Nasen-Schutz mehr zu tragen.
In drei Wochen - also ab dem 22. Juli müssen nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften des täglichen Bedarfs - also Supermärkten, Banken, Post, Apotheken - Mund-Nasen-Schutz-Masken getragen werden. Diese Regel ist bereits aus den ersten Lockdowns bekannt. Wer ab dem 22. Juli also zum Beispiel in ein Bekleidungs-, Schuh- oder Elektronikgeschäft geht, braucht dort keine Maske mehr.
Ausnahme bleiben auch nach dem 22. Juli Spitäler und Pflegeheime. Dort muss weiterhin FFP2-Maske getragen werden, um Risikogruppen wie auch das Personal selbst vor etwaigen Infektionen zu schützen.
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