WKStA ermittelt nicht (mehr) wegen Falschaussage gegen Schmid
Nach und nach fallen Entscheidungen im Ibiza- bzw. Casag-Komplex. Vergangene Woche waren die Ermittlungen in der Causa Pröll-Stiftung (mehr dazu hier) eingestellt worden; heute, Dienstag, wurde bekannt, dass die WKStA in zwei Fällen nicht (mehr) gegen Thomas Schmid ermittelt.
Erstens ging es um den Vorwurf der Falschaussage nach Schmids Auftritt im U-Ausschuss im Juni 2020. Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper hat den damaligen ÖBAG-Chef und Ex-Finanz-Generalsekretär angezeigt, weil sie in seiner Aussage zum Thema Glücksspiel Widersprüche zu jener von Ex-FPÖ-Staatssekretär Hubert Fuchs und zur Aktenlage sah.
Die WKStA kam bei ihren Ermittlungen nun zum Ergebnis, dass die betreffenden Aussagen Schmids "zum einen Teil überwiegend objektiv richtig waren bzw. zum anderen Teil als unvollständig erkennbar waren, da er von seinem gesetzlichen Recht Gebrauch gemacht hatte, sich als Beschuldigter in einem entsprechenden Ermittlungsverfahren der Aussage zu entschlagen", wie es in einer Aussendung heißt.
Die Ermittlungen seien daher einzustellen gewesen.
Kein Anfangsverdacht
Zweitens hat die WKStA eine Anzeige geprüft, in der Schmid vorgeworfen wurde, im Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz wegen Falschaussage im Dezember 2023 falsch ausgesagt zu haben. Die Anzeige stammte von Bernhard Bonelli, der in dem Prozess neben Kurz angeklagt war und ebenfalls (nicht rechtskräftig) verurteilt wurde.
Die Anzeige dürfte Teil der Strategie des Verteidigerteams gewesen sein, Schmid als möglichen Kronzeugen zu diskreditieren.
Ohne Erfolg, wie die WKStA nun in ihrer Aussendung festhält: "Mangels Anfangsverdachts waren diesbezüglich jedoch keine Ermittlungen einzuleiten, zumal keine entsprechenden Anhaltspunkte für die in der Anzeige angeführten behaupteten Falschangaben in der Zeugenaussage vorliegen und das Gericht die Aussage des MMag. Schmid im Rahmen seiner Beweiswürdigung für glaubwürdig erachtete."
Sowohl die Zurücklegung der Anzeige als auch die Einstellung der Ermittlungen sei nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft, das Justizministerium und den Weisungsrat erfolgt.
Offen ist noch das Ur-Verfahren des Ibiza-Komplexes: die Causa um Ex-Casag-Finanzvorstand Peter Sidlo. Die WKStA hat ihren Vorhabensbericht im Frühjahr nach oben geschickt, eine Entscheidung steht noch aus. Ebenso offen ist der Kronzeugenantrag von Thomas Schmid.
Kommentare