WKStA-Sprecher: "Kriminalitätsbekämpfung wird zum Würfelspiel"
Martin Ortner ist seit 2024 Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
KURIER: Ist Österreich korrupter als andere Länder oder gibt es da auch ähnliche Einrichtungen?
Martin Ortner: Korruption gibt es überall, seit es die Welt gibt. Es ist internationaler Best-Practice-Standard, dass man eigene Staatsanwaltschaften zur Korruptionsbekämpfung einrichtet. Es hat sich auch bewährt, dass man schwere Wirtschaftskriminalität mit dazu nimmt. Wenn Sie unsere Fälle analysieren, dann haben Sie in einem kleineren Teil reine Korruptionsfälle, einen größeren Teil kombiniert mit schwerer Wirtschaftskriminalität und einen Teil reiner schwerer Wirtschaftskriminalität – das sind Verfahren mit Schäden von mehr als fünf Millionen Euro.
Von wie vielen Fällen sprechen wir in Österreich?
Aktuell führen wir ungefähr 200 Verfahren bei uns im Haus. Zwei Drittel bis fast drei Viertel sind reine Wirtschaftsverfahren. Das heißt: Wir sind nicht nur die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft, sondern wir sind auch die zentrale österreichweit agierende Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von schwerer Wirtschaftskriminalität.
Zur Person
Martin Ortner (* 1980) ist seit 2024 Mediensprecher der WKStA und ermittelt auch selbst als Oberstaatsanwalt. Vorher war er bei der Staatsanwaltschaft Wien.
Zur WKStA
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gibt es seit 2011, zuvor gab es ab 2009 eine reine Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA). Beschäftigt sind dort 46 Oberstaatsanwälte und rund ein Dutzend Wirtschaftsexperten.
Die Öffentlichkeit kennt die sogenannten clamorosen Fälle wie Buwog, Signa oder die Chats von Thomas Schmid. Die meisten Ihrer Fälle sind uns unbekannt?
Wenn Sie auf zwei Händen durchzählen, was den News-Circle dominiert und die 200 aktuell anhängigen Verfahren betrachten, dann sehen Sie das wahre Ausmaß unserer Arbeit. Wir haben ein bisschen das Bild eines Eisbergs, von dem sieht man auch nur einen gewissen Teil. Als Mediensprecher ist es mein Auftrag, möglichst breit über sämtliche Verfahren zu informieren – noch dazu, wo das Bundeskriminalamt in den letzten Jahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität eine Verdoppelung der Fälle dokumentiert hat.
Es gibt auch Verfahren, die aufgrund ihrer Komplexität schwer zu vermitteln sind wie beispielsweise Betrug mit Kryptowährungen.
Krypto ist ein Bereich, in dem wir beim Erklären schnell an Grenzen stoßen, weil es sich um ein hoch spezialisiertes Thema handelt. Das Problem ist leider, dass Wirtschaftskriminalität in den letzten Jahren etwas bagatellisiert worden ist und die Kosten bei der Begehung von Wirtschaftskriminalität für kriminelle Organisationen zum Teil vernachlässigbar sind. Das Ganze mit dem Multiplikator Internet – Handy, SMS, Whatsapp – führt zu einem Geschäftsmodell, in dem du schnell hochskalieren und Zehntausende Opfer adressieren kannst.
Oberstaatsanwalt und WKStA-Sprecher Martin Ortner im Gespräch mit Raffaela Lindorfer und Johanna Hager.
Nennen Sie uns ein Beispiel?
SMS, in denen steht: „Mama, das ist meine neue Nummer, ich brauche schnell Geld“; oder Schockanrufe, bei denen versucht wird, gezielt betagte Opfer in einer etwas wohlhabenderen Gegend zu finden und sie mit einer Nachricht zu schockieren. Aktuellster Trend: Ihr Sohn hat eine besondere Form von Krebs, die Arzneikosten betragen 100.000 Euro, die Krankenkasse zahlt nicht, wir schicken jemanden vorbei, der das Geld abholt. Damit Sie eine Dimension sehen: Wir haben beispielsweise ein Verfahren einer kriminellen Organisation mit rund 100 Mitgliedern, von denen wir 40 schon angeklagt haben, die rund 2.000 Opfer geschädigt und 50 Millionen Euro erbeutet haben.
Es gibt sicher Menschen, die darauf hereinfallen und es nicht zur Anzeige bringen, weil sie sich schämen.
Das ist ein großes Problem. Man muss die Bevölkerung aufklären und die Scham nehmen, denn es kann wirklich jedem passieren, weil man da mit psychologischen Stressmechanismen in Ausnahmesituationen gebracht wird, wo der Kopf automatisch falsch reagiert.
Sind die Menschen gutgläubiger geworden oder die Betrugsmaschen ausgefeilter?
Der Europol-Report weist in qualitativen Untersuchungen nach, dass das erst der Beginn einer Entwicklung ist. Europol sagt: Die Kriminalität ändert ihre DNA. Weg von Hochrisikokriminalität, Menschen- oder Drogenhandel, die es immer geben, aber zurückgefahren geben wird, weil du mit demselben Aufwand und viel weniger Risiko in der Betrugswirtschaft reüssieren kannst. Wir Praktiker sehen hier einen Diskussionsbedarf, weil wir vor zehn Jahren eine Reform gehabt haben, die man despektierlich Vermögensstrafrechtsbagatellisierungsreform nennen könnte.
Ein schönes langes Wort.
2016 hatte niemand auf der Rechnung, dass die organisierte Kriminalität massiv in die Betrugswirtschaft drängen wird. Gehen wir zurück zu der Organisation mit 100 Mitgliedern und 50 Millionen Euro Schaden. Nehmen wir an, die Organisation nimmt ein neues Mitglied auf, schickt es zu sechs verschiedenen Opfern, kassiert jeweils 50.000 Euro. Am Schluss liefert er 300.000 Euro ab. Nach aktueller Rechtslage ist das schwerer Betrug mit einem Strafrahmen von drei Jahren. Das heißt: Sie bringen sechs betagte Menschen um ihre Lebensersparnisse und haben de facto nur ein Vergehen begangen. Das ist Bagatellisierung. Das kann man nicht anders nennen. Wir sind kein Player in der Legistik, aber wir kennen die Praxis. Und das sind die Phänomene, die wir sehen.
In der WKStA-Jahrespressekonferenz wurden die neuen Regeln der Sicherstellung von Chats kritisiert. Warum?
Es leuchtet jedem ein, dass es, wenn wir den digitalen Raum durchsuchen wollen, sein muss wie bei einer Hausdurchsuchung – dass wir also eine richterliche Bewilligung dafür brauchen. Wir haben aber jetzt eine Datenbeschlagnahme-Regelung, die von den Staatsanwälten verlangt, von vornherein zu bezeichnen, welchen Zeitraum, welche Datenkategorie wir zu finden gedenken. Das gibt es bei der klassischen Hausdurchsuchung nicht.
Das heißt, es gibt durch diese genaue Eingrenzung keine Zufallsfunde mehr?
Das ist richtig. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Jemand wird auf der Südosttangente aufgehalten, weil er einen anderen mutwillig zum Bremsen zwingt. Das ist eine Nötigung – § 105 Strafgesetzbuch. Der Mann wird aufgehalten, und im Kofferraum liegt eine Leiche. Das ist ein Zufallsfund, weil wir ihn ja wegen Nötigung aufgehalten haben und nicht wegen Mordes. Wenn Sie jetzt einem Staatsbürger sagen, dass das ein nicht verwertbarer Zufallsfund ist, weil er ja wegen Nötigung aufgehalten wurde, würden Sie kein Verständnis erhalten. Das verstößt gegen das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof judiziert ständig, dass die Menschen in einer Gesellschaft das Recht haben, vor Kriminalität geschützt zu werden. Wenn Kriminalitätsbekämpfung ein Würfelspiel wird, in dem aufgrund formalistischer Überlegungen es vom Zufall abhängt, ob ich Kriminalität verfolge oder nicht – dann kommen die Menschen nicht mit.
Die WKStA geriet nicht zuletzt durch den verstorbenen Ex-Justizsektionschef Christian Pilnacek in die Kritik. Wie geht man mit dem Vorwurf um, man sei durchdrungen von roten Staatsanwälten?
Kritik an Behörden, Gerichten, staatlichen Einrichtungen muss immer erlaubt sein. Es gibt gegen alles, was ein Staatsanwalt tut, allerdings ein Rechtsmittel. Sie können Einsprüche wegen Rechtsverletzungen machen, einen Antrag auf Einstellung eines Verfahrens stellen. Das ist der Weg. Was macht man aber in Österreich? Man erzählt Journalisten des Vertrauens, wie furchtbar beispielsweise eine Haftentscheidung ist, macht aber keine Beschwerde dagegen. Wir haben einen gesetzlich klaren Auftrag. Wir müssen von Amts wegen ermitteln und die Wahrheit herausfinden, die materielle Wahrheit. Wir haben zu erheben, was gegen Beschuldigte spricht, aber auch, was für sie spricht. Überwiegen die Belastungsbeweise, dann müssen wir anklagen. Dann kommt die Sache vor Gericht.
Ihre Kritiker sagen, die Erfolgsquote ist nicht hoch, viele Verfahren wurden eingestellt oder endeten mit Freisprüchen.
Wenn Unternehmensberater Erfolg definieren, dann stellen sie KPIs auf – Key Performance Indicators. Aber die Strafprozessordnung kennt keine KPIs. Sie kennt nur die Pflicht, dass wir bei einem Tatverdacht ermitteln ohne Ansehen der Person.
Aber genau das unterstellen Ihnen Kritiker.
Das ist eine Unterstellung, die ich zurückweise. Dafür gibt es kein Substrat. Wir haben Verfahren geführt gegen sämtliche Couleurs. Wenn Sie gegen einen Grünen ermitteln, haben Sie den Vorwurf, Sie sind ein schwarzer Staatsanwalt, gegen den Schwarzen sind Sie ein Roter, und wenn Sie gegen einen Blauen ermitteln, dann sind Sie ein Grüner. Das ist die politische Arena der Kommunikation, zu der ich nichts beizutragen habe.
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