Wie der Rechnungshof Licht ins Parteidunkel bringen will
Eigentlich hätten ÖVP und Grüne bereits 2020 ein umfassendes Transparenzpaket vorlegen sollen: ein neues Parteiengesetz und ein Informationsfreiheitsgesetz.
Beides ist die Regierung bis heute schuldig geblieben. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker ist deswegen der Geduldsfaden gerissen. Sie kündigte an, dann werde eben der Rechnungshof einen Gesetzesentwurf für Transparenzregeln bei den Parteien vorlegen.
Gesagt, getan. Am Freitag hat der Rechnungshof seinen Entwurf vorgelegt:
• Rechnungshof soll Parteifinanzen prüfen
Derzeit bestellen sich die Parteien ihre Wirtschaftsprüfer selbst. Künftig will der Rechnungshof die Parteifinanzen prüfen dürfen, wenn „konkrete Anhaltspunkte auf Unvollständigkeiten oder Unrichtigkeiten“ vorliegen.
• Bilanzen auch von Teilorganisationen
Derzeit müssen nur Bundes- und Landesparteien jährliche Rechenschaftsberichte erstellen. Künftig sollen auch die Teilorganisationen – also etwa die Bünde der ÖVP – ihre Einnahmen und Ausgaben offenlegen.
• Transparenz bei Vermögen und Schulden
Für die Bundesparteien sieht der Rechnungshof eine umfassende Bilanz inklusive Immobilien, Finanzanlagen sowie Rückstellungen und Verbindlichkeiten gegenüber Banken und sonstigen Gläubigern vor. Landes- und Teilorganisationen müssten Vermögen und Schulden etwas weniger detailliert ausweisen.
• Schnelle Wahlkampfkostenabrechnung
Derzeit ist die Summe der Wahlkampfausgaben Teil des Rechenschaftsberichts, der erst Jahre später publiziert wird. So liegt für das Wahljahr 2019 immer noch keine Abrechnung von ÖVP und FPÖ vor, jene für die SPÖ erst seit dieser Woche. Künftig soll die Wahlkampfbilanz spätestens ein halbes Jahr nach der Wahl vorliegen. Außerdem sollen die Parteien aufschlüsseln, wie viel Geld sie wofür ausgegeben haben (Plakate, Inserate, Wahlgeschenke, Personal, etc.) und wie sie den Wahlkampf finanziert haben. Derzeit müssen sie nur angeben, ob sie die Kostengrenze von aktuell 7,2 Millionen von eingehalten haben. Ebenfalls neu im Rechnungshof-Entwurf: Ausgaben Dritter zugunsten einer Partei würden den Wahlkampfkosten zugerechnet.
• Strafzahlungen nicht aus Förderungen
Strafen für das Überschreiten der Wahlkampfkostengrenze oder für das Annehmen illegaler Spenden sollen nicht mehr mit staatlichem Fördergeld beglichen werden dürfen. Parteiförderung ist zweckgebunden für Parteiarbeit zu verwenden.
• Gesetzeslücken sollen geschlossen werden
Umgehungsmöglichkeiten bei parteinahen Organisationen (wie es etwa der Pensionistenverband praktiziert) sollen fallen. Das strenge Spendenlimit für Parteien von derzeit 772.000 Euro pro Jahr würde dann auch die parteinahen Organisationen erfassen.
Grüne und Neos unterstützen den Rechnungshofentwurf, die SPÖ äußert sich nicht inhaltlich. Für den Beschluss ist eine Zweidrittelmehrheit nötig.
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