Parteifinanzen: Rechnungshof will Gesetzentwurf vorlegen

RH-Präsidentin Kraker ordnete die Prüfung an
Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker zeigte sich im ZiB 2-Interview unzufrieden, dass es noch kein neues Gesetz zur Kontrolle der Parteifinanzen gibt. Jetzt wird der Rechnungshof selbst aktiv

Es ist eigentlich Teil des Koalitionsvertrages -  nämlich ein neues Gesetz zur Kontrolle der Parteifinanzen.  Dieses Gesetz soll vor allem dem Rechnungshof ein echtes Prüfrecht einräumen, um vor allem auch, die Kosten für Wahlkämpfe besser unter die strenge Lupe der Rechnungshofprüfer nehmen zu können.  Bis jetzt gibt es aber nicht einmal Verhandlungen zwischen ÖVP und Grüne für die Gesetzesnovelle. Es blieb bei der Ankündigung. Derzeit darf der Rechnungshof nur Wirtschaftsprüfer mit dem Einblick in die Bücher der Parteien betrauen, aber nicht selbst prüfen.

Im ZiB-2-Interview zeigte sich Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker mehr als unzufrieden mit dieser Situation. "Das ist unbefriedigend. Man schon ein Optimist sein“, meinte Kraker, um noch zu glauben, dass es  bis Jahresende einen Gesetzesentwurf geben wird. Nun will die Rechnungshofpräsidentin selbst aktiv werden. "Wir werden selbst einen Gesetzentwurf vorbereiten“, kündigte Kraker an. Damit will sie die eingeschlafene Diskussion "wiederbeleben". 

In vier Wochen fertig 

In vier Wochen soll der Entwurf des Rechnungshofes fertig sein. "Dieser soll dann Dieskussionsgrundlage für die Koalition sein", so Kraker. Wesentlich sind für Kraker ein echtes Prüfrecht für den Rechnungshof, sowie eine genaue Überprüfung der Wahlwerbungskosten und eine klare Diskussion, was unter parteinahe Organisationen zu verstehen ist. 

Bisher wusste die Regierung noch nichts von dem ungewöhnlichen Plan des Rechnungshofes. Daher darf man auf die Reaktion gespannt sein. 

Verzögerung bei ÖVP-Bericht

Die Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts der ÖVP für das Wahljahr 2019 wird sich bis Jahresende verzögern. Laut Kraker wird ein umfangreicher Fragenkatalog abgearbeitet, um zu klären, ob die Kanzlerpartei - wie von ihr selbst behauptet - die Wahlkampfkostengrenze eingehalten hat oder nicht. Zwei Jahre zuvor hatte die ÖVP mit 12,96 Mio. Euro fast doppelt so viel ausgegeben wie erlaubt und dafür 880.000 Euro Strafe gezahlt. Die Strafe für Überschreitungen hält Kraker für zu gering.

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