Westenthaler muss ins Gefängnis

Peter Westenthaler
24 statt 30 Monate teilbedingt: Der ehemalige FPÖ- und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler wird nach dem Verfahren um eine Förder-Million an die Fußball-Bundesliga und eine 300.000 Euro-Zahlung an die Orangen ein paar Monate absitzen müssen. Der 50-Jährige rechnete mit der Justiz ab.

Peter Westenthaler muss zumindest für vier Monate ins Gefängnis. Das hat am Dienstag das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entschieden. Der Ex-Politiker bekam im Verfahren um eine Förder-Million an die heimische Fußball-Bundesliga sowie eine 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ aber zumindest sechs Monate der ursprünglich verhängten teilbedingten Strafe von 30 Monaten erlassen.

Fußfessel bleibt ausgeschlossen

Der vom Erstgericht ausgesprochene Ausschluss der Fußfessel wurde allerdings bestätigt. Das bedeutet, dass Westenthaler seinen nun unbedingten Strafteil von acht Monaten nicht daheim im elektronisch überwachten Hausarrest absitzen kann. Er muss die Strafe in einer Justizvollzugsanstalt antreten und kann dort frühestens nach der Hälfte der zu verbüßenden Strafe um eine Fußfessel ansuchen.

Begründet wurde der Strafnachlass mit der überlangen Verfahrensdauer von rund sieben Jahren. Der Hausarrest kam für das OLG unter anderem deshalb nicht infrage, weil Westenthaler seine Position als ehemaliger Spitzenpolitiker benützt habe, um die inkriminierten Tathandlungen zu setzen.

Für den 50-jährigen Ex-Spitzenpolitiker ging es am Wiener OLG am Dienstag nur mehr um die Strafhöhe. Das OLG hatte zu entscheiden, ob und wie lange der frühere FPÖ- und BZÖ-Politiker ins Gefängnis muss. Am Schuldspruch wegen schweren Betrugs und Untreue war allerdings nicht mehr zu rütteln. Dieser war vom Obersten Gerichtshof im vergangenen Oktober bestätigt worden.

Westenthaler: "Meine Existenz ist vernichtet"

Westenthaler nutzte seinen Auftritt im Justizpalast, um eine bittere Bilanz über die Arbeit der Justiz zu ziehen. Das Vorgehen der Gerichte habe "mein Berufsleben de facto zerstört". Er werde nie wieder ein politisches Amt oder eine Führungsposition in der Privatwirtschaft ausüben können: "Nicht mal im mittleren Management."

"Meine wirtschaftliche Existenz ist vernichtet. Das Ersparte ist weg, das man sich bis zum 50. Lebensjahr auf die Seite geräumt haben sollte", verriet Westenthaler. Das Verfahren habe ihn 250.000 Euro gekostet, "die ich nicht habe und wo ich nicht weiß, wie ich das bezahlen soll".

Auch Kritik an Medien

Dabei habe er der Bundesliga nur helfen wollen: "Mir war damals nicht bewusst, dass ich etwas Rechtswidriges mache." Drei Monate, nachdem er eine Immobilienfirma gegründet hatte, sei gegen ihn Anklage erhoben worden: "Man wird titelseitig an den Pranger gestellt. Eine brutale mediale Vorverurteilung." Er habe keinen einzigen Auftrag mehr erhalten, zwei Kunden hätten bestehende Aufträge storniert: "Ich habe 14 Monate ohne einen Cent an Einkommen erleben müssen." Aufgrund des gegen ihn geführten Strafverfahrens habe sich "Tag und Nacht ein nicht endenwollender Druck eingeschlichen".

Strafreduktion für Westenthaler: Fußfessel bleibt aber ausgeschlossen

Helmut Brandstätter zur Verurteilung von Peter Westenthaler

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