75 Prozent der Asyl-Verfahren gehen in zweite Instanz

Symbolbild.
Laut Innenministerium geht der Abbau der Verfahren beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl rasch voran, allerdings geht ein Großteil der von Abschiebung Betroffenen in Berufung.

Bei der Präsentation der Jahresbilanz des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl hatte Innenminister Herbert Kickl Mitte Jänner noch mit seiner Forderung, man möge Flüchtlinge künftig "konzentriert" unterbringen, für Wirbel gesorgt.

Am Montag wurden nun detaillierte Flüchtlingszahlen veröffentlicht. Und die sind einigermaßen unspektakulär. Zusammengefasst: Die Zahl der Asylwerber sinkt kontinuierlich, erstmals seit mehr als zwei Jahren befanden sich weniger als 60.000 Personen in der Grundversorgung. Und: 2017 halbierte sich die Zahl der offenen Verfahren beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl auf 31.500.

Abbau der Verfahren geht rasch voran

Im Detail: Bei der Grundversorgung gab es laut Innenministerium mit Stand 2. Februar 59.922 Leistungsbezieher - so wenige wie zuletzt im Oktober 2015.

Die Daten aus der Grundversorgung spiegeln auch den Verlauf der Flüchtlingskrise wider: Ende 2017 waren noch rund 61.000 Personen in Grundversorgung, zu Ende der Jahre 2015 bzw. 2016 waren es jeweils knapp 80.000, wobei der Spitzenwert im Laufe des Jahres 2016 bei rund 90.000 lag. Mehr als 10.000 Bezieher sind laut Innenministerium derzeit subsidiär Schutzberechtigte, knapp 4.000 sind Asylberechtigte, die nach ihrem positiven Bescheid noch vier Monate lang Anspruch auf Grundversorgung haben.

Dazu kommt: Im Laufe des Jahres 2017 halbierte sich die Zahl der offenen Verfahren beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in erster Instanz von knapp 64.000 auf 31.500. Per 2. Februar sind 23.628 Verfahren in erster Instanz offen. Fast 40 Prozent der in Grundversorgung befindlichen Asylwerber sind solche, die gegen den negativen Erstbescheid Berufung eingelegt haben.

Anstieg bei Verfahren in zweiter Instanz

Insgesamt wurde gegen mehr als 75 Prozent der negativen Bescheide beim Bundesverwaltungsgericht Berufung eingelegt. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) baut diesbezüglich auf die Bemühungen von Justizminister Josef Moser (ÖVP), die Behörde besser auszustatten.

Als Nadelöhr bei den Asylverfahren entpuppt sich dementsprechend auch immer mehr die zweitinstanzliche Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht. Parallel zum schnelleren Abbau der erstinstanzlichen Asylverfahren stieg die Zahl der offenen Verfahren hier auf knapp 16.500. Ende 2017 lag die Zahl der Verfahren in zweiter Instanz demnach bei 15.418, Anfang Februar bereits bei 16.443.

Es finde hier quasi eine Übergabe des Rucksacks statt, hieß es aus dem Innenministerium zur APA. "Ich habe bereits mit Justizminister Moser gesprochen und begrüße seine Bemühungen, das Bundesverwaltungsgericht mit ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen auszustatten, um den Abbau der Verfahren zügig vorantreiben zu können", so Kickl.

Wien trägt Hauptlast

Die Anzahl der Berufungen ist laut Ministerium im internationalen Vergleich eine sehr hohe Quote. Kickl: "In vielen Fällen handelt es sich dabei um eine reine Verfahrensverlängerung ohne Aussicht auf Erfolg. Ich appelliere daher auch an die Rechtsberater der Asylwerber, hier nicht falsche Hoffnungen zu wecken."

Bei der Aufteilung der Personen in Grundversorgung trägt Wien weiterhin die Hauptlast. Mit 19.414 Personen lebt fast jeder bzw. jede dritte Anspruchsberechtigte in Wien. Damit übererfüllt Wien seine Bundesland-Quote um mehr als 50 Prozent, während in allen anderen Ländern weniger als die quotenmäßig vorgesehenen Personen aufhältig sind. Am stärksten fällt die prozentuelle Abweichung nach unten in Niederösterreich (minus 20,9 Prozent) und im Burgenland (minus 20,6 Prozent) aus.

Zahl der Asylwerber sinkt

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