Welche Sportarten darf ich im Lockdown ausüben?
Die gute Nachricht für alle Wintersportbegeisterten: Pistenspaß ist auch im Lockdown erlaubt. Während die Skihütten geschlossen bleiben, sind Seilbahnen und Lifte für Skifahrer geöffnet, die geimpft oder genesen sind. Für Skifahrer gilt also die 2-G-Regel. Skigebiete sind grundsätzlich offen. Man kann also auch Langlaufen oder eine Skitour im gesicherten Gelände unternehmen.
Ebenfalls definitiv erlaubt: Im Freien eine Runde joggen oder Winterwandern.
Abseits davon müssen bis 13. Dezember auch geimpfte Hobbysportler auf den einen oder anderen Freizeitspaß verzichten. Sportplätze und -hallen sind für Hobbysportler gesperrt. Egal, ob sie Tennisspieler sind oder einer Kontaktsportart wie Fußball oder Rugby nachgehen. Profisportler dürfen trainieren und spielen, allerdings ohne Publikum.
Auch Fitness- und Sport-Studios müssen zusperren. Einige Yoga-Studios bieten mittlerweile aber Online-Klassen an.
Wer hobbymäßig einer bewegungsarmen Präzisionssportart wie Darts nachgeht, kann gerne - alleine - in den eigenen vier Wänden üben. Die Gastronomie hat geschlossen.
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