Wie wurde bisher das Sexualverhalten von Spendern abgefragt?
In Frage 37 des medizinischen Spenderfragebogens wird gefragt, ob man in den vergangenen zwölf Monaten als Mann Sex mit einem Mann hatte, ob man mehr als drei Sexualpartner hatte oder Sexdienste gegen Geld oder Drogen leistete. Zudem wurde gefragt, ob man innerhalb der vergangenen vier Monate als Frau Sex mit einem Mann hatte, der Sex mit einem Mann hatte. Und ob man Sex mit Personen aus Ländern mit erhöhter AIDS-Rate hatte. Oder ob man Sex mit jemandem hatte, der eine sexuell übertragbare Krankheit hat.
Wird das Sexualverhalten auch künftig eine Rolle spielen?
Ja, laut der Verordnung des Gesundheitsministers wird künftig nach Sexualverhalten mit erhöhtem Risiko für sexuell übertragbare Krankheiten gefragt, nicht mehr aber nach der sexuellen Orientierung. Es kommt die „Drei-mal-drei-mal-drei-Regel“. Das heißt konkret, dass Personen, die innerhalb der vergangenen drei Monate Sex mit drei unterschiedlichen Sexualpartnern hatten, für drei Monate vom Blutspenden ausgeschlossen sind. Wonach der Fragebogen künftig im Detail fragen wird, wird von der Blutkommission bis Herbst ausgearbeitet.
Warum gab es einen Ausschluss von homo- und bisexuellen Männern?
Das Rote Kreuz und politisch konservative Kreise hatten lange die Position vertreten, diese Gruppe sei aus Sicherheitsgründen auszuschließen, da ihr ein höheres HIV-Risiko zugeschrieben wird. Mittlerweile ist die Verteilung von HIV-Infektionen in totalen Zahlen zwischen hetero- und homosexuellen Menschen in Österreich beinahe ausgeglichen. Laut Robert-Koch-Institut machen homosexuelle Menschen etwa drei bis fünf Prozent der Bevölkerung aus. Endgültig verifizierbar ist diese Zahl nicht.
Wieso gibt es auch künftig noch die Drei-Monate Frist?
Hintergrund ist das „diagnostische Fenster“. Es beschreibt den Zeitraum von der Infektion bis zur Nachweisbarkeit. Bei HIV beträgt dieser Zeitraum je nach Testmethode zwischen zehn Tagen und zwei Monaten; der eine zusätzliche Monat ist quasi ein Sicherheitspuffer.
Wird jede gespendete Blutspende auf HIV untersucht?
Ja, jede Blutspende wird auf verschiedene Infektionsmarker, darunter auch HIV, getestet.
Endet damit die Diskriminierung von LGBTIQ?
Nein, LGBTIQ-Personen dürfen weiter legal in anderen Lebensbereichen – nämlich bei Gütern und Dienstleistungen – diskriminiert werden. Es müsste das Gleichbehandlungsgesetz geändert werden, damit auch diese Gruppe generell vor Diskriminierung geschützt ist.
Kommentare