Was wurde aus dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung 2016?

Bundeskanzler Christian Kern (links) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner.
Wie 2016 ein ausverhandeltes Paket zum Ausbau der Ganztagsschulen in einer Ministerrats-Sitzung im Juli verhindert wurde

Einer der großen Aufreger aus den Thomas-Schmid-Chats ist der verhinderte Rechtsanspruch auf Betreuung am Nachmittag in Ganztagsschulen.

Als Christian Kern (SPÖ) am 17. Mai 2016 ins Bundeskanzleramt einzog, wollte er rasch einen Knüller landen: Geplant war ein massiver Ausbau der kostenlosen Ganztagsschulen samt Betreuung. Das Geld sollte aus einer einmaligen Abschlagszahlung der Banken im Zuge einer Reduktion der Bankenabgabe kommen: eine Milliarde Euro.

Dieses Geld wollte der neue Kanzler Kern zur Gänze in den Ausbau stecken, und zwar als Angebot an die Gemeinden, die sich das Geld direkt vom Bund hätten holen sollen.

Im Endausbau sollte das in einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz münden, wenn das Angebot flächendeckend umgesetzt ist.

Am 12. Juli 2016 fand die Ministerratssitzung statt, in der das Paket fixiert werden hätte sollen. Es kam anders und ließ einige Anwesende rätselnd zurück:

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