Was hinter der Idee des WKStA-Spezialgerichts steckt

Was hinter der Idee des WKStA-Spezialgerichts steckt
Eine Arbeitsgruppe befasst sich derzeit damit

Es gibt eine eigene Staatsanwaltschaft für Wirtschafts- und Korruptionsfälle, die WKStA, warum also nicht auch ein eigenes Gericht?

Die Idee ist zwar nicht neu, jetzt nimmt die Debatte aber wieder Fahrt auf.

„Urheber“ der Idee ist Friedrich Forsthuber (Bild), Präsident des Wiener Straflandesgerichts: 2019 hat er ein „Spezialgericht“ vorgeschlagen, um seine Richter zu entlasten. 90 Prozent aller Großverfahren Österreichs finden in Wien statt, dafür gibt es aktuell zehn auf Wirtschaftscausen spezialisierte Richter.

Jetzt sitzt Forsthuber in einer Arbeitsgruppe, die Vorschläge für eine „Attraktivierung“ dieser speziellen Richterposten erarbeiten soll. Beteiligt sind auch Vertreter des Justizministeriums und des Oberlandesgerichts.

Forsthuber sagt im KURIER-Gespräch, es gebe verschiedene Überlegungen, das „Spezialgericht“ sei nur eine davon. Er wolle der Arbeit der Arbeitsgruppe, die seit einem Monat tagt, nicht vorgreifen.

Gehaltsfrage

Derzeit ist es so, dass die spezialisierten Richter gleich angestellt sind wie alle anderen Richter am Landesgericht. Deutlich bessergestellt sind hingegen die Ankläger der WKStA, die sie dann vor Gericht treffen: Als „Oberstaatsanwälte“ haben sie ein höheres Gehalt, zudem können sie bei größeren Fällen im Team arbeiten und werden von hauseigenen Wirtschaftsexperten unterstützt.

Die WKStA hat diese Privilegien, weil sie eine „Spezialbehörde“ ist. Gäbe es als Pendant ein „Spezialgericht“, dann ginge es den dortigen Richter ähnlich gut – so zumindest die Überlegung.

In die Debatte spielt auch ein internes Ringen um Fachkräfte hinein: Richter und Staatsanwälte haben dieselbe Ausbildung, ihnen steht beides offen. Erst kürzlich hat das Landesgericht zwei Richter an die WKStA verloren.

Forsthuber hat bereits Maßnahmen gesetzt: Im Vorjahr mussten alle Richter Wirtschaftsstrafsachen übernehmen, damit die „Spezialrichter“ ihre Altlasten abarbeiten konnten. Vier neue Richter kamen dazu, zudem wurden akademische Mitarbeiter eingestellt, die ihnen zuarbeiten.

Expertise

Als „Treiber“ in der Debatte wird auch die WKStA vermutet – diese steht ja wegen der Freisprüche für Heinz-Christian Strache, Christoph Chorherr und die jeweils Mitangeklagten in der Kritik. Von einem Spezialgericht dürfte sie sich mehr Verständnis für ihre Fälle erhoffen. Auf Standard-Anfrage hieß es dort, dies wäre „ein wesentlicher Schritt zur Betonung der erforderlichen speziellen Expertise und Erfahrungen der handelnden Personen“.

Justizministerin Alma Zadić äußerte sich im Standard sehr zurückhaltend: Der Denkanstoß sei interessant, aber nicht neu. Zudem gebe es verfassungsrechtliche Bedenken: So könnte es zu einer Ungleichbehandlung zwischen Straftätern aus Vorarlberg und Wien kommen, wenn nur der Wiener in den „Genuss“ des hier angesiedelten Spezialgerichts kommt.

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