Was eine Schuldenbremse in der Verfassung bringt

Was eine Schuldenbremse in der Verfassung bringt
Pro und Contra: Befürworter sehen eine Garantie für solide Budgetpolitik – Kritiker sehen Zukunftsinvestitionen in Gefahr

Die Debatte ist nicht neu: Schon 2011 sollte eine Schuldenbremse in der Verfassung verankert werden. Weil es dafür keine Zwei-Drittel-Mehrheit gab, blieb es bei einem einfachen Gesetz. Seither darf das strukturelle Defizit des Bundes (das Haushaltsloch, wenn man das Auf und Ab der Konjunktur ausklammert) maximal 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung betragen.

Jetzt, mit dem „freiem Spiel der Kräfte“ im Nationalrat, gibt es in Österreich einen neuen Anlauf. Während am Dienstag der Plenartag mit der „Aktuellen Stunde“ zur Budgetpolitik eröffnet wurde, hielten ÖVP, FPÖ und Neos zeitgleich eine Pressekonferenz ab. Tenor: Sie wollen einen gemeinsamen Antrag einbringen, um die Schuldenbremse in den Verfassungsrang zu heben. Was Ärger bei der SPÖ auslöste: Budgetsprecher Kai Jan Krainer sprach von einem „Wahlkampfschmäh“. Es gebe ein Haushaltsrecht, das funktioniere. Zudem habe immer die ÖVP den Finanzminister gestellt. Die SPÖ werde aus jetziger Sicht nicht mitstimmen.

Auf die "Wilden" kommt es an

Aus dem Vorstoß dürfte nichts werden, denn im Bundesrat haben ÖVP, FPÖ und Neos ohne SPÖ keine Zweidrittelmehrheit. Und jene im Nationalrat ist auch nicht fix: Die drei Fraktionen kommen nur auf 66,12 Prozent der 183 Mandate. Entscheidend könnten zwei wilde Abgeordnete sein: David Lasar, der jüngst aus dem FPÖ-Klub ausgetreten ist, und Efghani Dönmez, vormals ÖVP. Beide lassen die Entscheidung noch offen. Aber was spräche dafür, was dagegen?

PLUS: Schwieriger auszuhebeln

Regierungen kommen und gehen, die Verfassung allerdings bleibt. Die Verankerung in der Verfassung wäre somit ein Garant dafür, dass nicht jede neue Regierung

die Schuldenbremse mit einfacher Mehrheit aushebeln könnte.

PLUS: Gut gerüstet

Der Finanzminister wäre gezwungen, Reserven für schlechtere Zeiten anzulegen. Bei Katastrophen oder Krisen dürfte der Staat Schulden machen, müsste sie aber in guten Zeiten ausgleichen.

PLUS: Generationengerechtigkeit

Ausgeglichene Budgets stellen sicher, dass nicht eine Generation in Saus und Braus lebt und den Jüngeren einen Haufen Schulden überlässt.

PLUS: Klare Prioritäten

„Eine gestaltende Politik braucht Budget-Spielräume“, sagt Margit Schratzenstaller vom Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO). Die Schuldenregel könne eine Debatte fördern, welche Ausgaben wirklich wichtig sind.

Was eine Schuldenbremse in der Verfassung bringt

ÖVP-Klubobmann August Wöginger, NEOS-Klubchefin Beate Meinl-Reisinger und Hubert Fuchs (FPÖ) sowie Jörg Leichtfried (r.) am Fernsehschirm

MINUS: Schadet Investitionen

Klimawandel, Digitalisierung, Bildung: An Investitionsbedarf mangelt es nicht. Eine Schuldenbremse macht keinen Unterschied zwischen reinen „Wahlzuckerln“ und Staatsausgaben, die sich langfristig bezahlt machen.

MINUS: Falscher Zeitpunkt

Die Konjunktur steuert auf die Flaute zu. Staaten verdienen aktuell sogar Geld, wenn sie Schulden aufnehmen. Da wäre eine Schuldenbremse „volks- und betriebswirtschaftlich unsinnig“, findet Arbeiterkammer-Ökonom Markus Marterbauer.

MINUS: Politisches Korsett

Die budgetäre Selbstfesselung entziehe ein zentrales Element der parlamentarischen Gestaltung, so Kritiker.

„Ich glaube schon, dass die Einführung der Schuldenbremse in Österreich mehr Bewusstsein geschaffen hat“, sagt Schratzenstaller. Entscheidend sei weniger, ob diese im Verfassungsrang stehe, sondern wie ernst sie genommen werde.

Ironie der Geschichte: In Deutschland steht die Schuldenbremse bereits seit zehn Jahren im Grundgesetz. Jetzt wird allerdings intensiv darüber diskutiert, ob das Instrument noch sinnvoll ist, wo gleichzeitig Brücken bröckeln und Schulen verfallen.

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