Was Änderungen im Gewerberecht bringen

Was Änderungen im Gewerberecht bringen
Eis oder Lebkuchen darf man künftig ohne spezielle Ausbildung erzeugen. Auch als Änderungsschneider kann man sich ohne Lehre selbstständig machen.

Die Regierung hat sich am Mittwoch auf eine Reform der Gewerbeordnung geeinigt. Zwar bleibt die Zahl reglementierten Gewerbe mit rund 80 nahezu unverändert. Allerdings wird ein Großteil der Teil-Gewerbe - derzeit sind dafür einfache Befähigungsnachweise erforderlich - freigestellt. Was bedeutet das konkret? Der KURIER hat sich das angesehen:

Wer heute etwa einen Gewerbeschein für eine Änderungsschneiderei haben möchte, muss dafür einen Lehrabschluss als Kleidermacher, Bekleidungsfertiger, Wäschewarenerzeuger oder Wäschenäher nachweisen oder eine mindestens dreijährige berufsbildende Schule mit einem Schwerpunkt im Bereich Mode und Bekleidungstechnik absolviert haben sowie mindestens ein Jahr Praxis aufweisen. Künftig fällt dieser Befähigungsnachweis weg. Man kann das Gewerbe einfach anmelden.

Das gilt etwa auch für jemanden, der sich selbstständig machen möchte, um Radios, Telefone und Alarmanlage in Kraftfahrzeuge einzubauen. Derzeit muss man dafür eine Lehre erfolgreich absolviert haben oder eine dreijährige berufsbildende Schule mit einer Schwerpunkt-Ausbildung im Bereich Elektrotechnik o.ä. besucht haben sowie eine einjährige Praxis vorweisen können.

Auch Lebzelten und Speiseeis darf man künftig ohne Schul- oder Lehrabschluss gewerbsmäßig erzeugen. Detto darf man Schuhe auf gewerblicher Basis reparieren ohne dafür eine spezielle Ausbildung zu benötigen. Wer derzeit ein Nagelstudio eröffnen will, muss die Lehre als Kosmetiker/in erfolgreich abgeschlossen haben und mindestens ein Jahr an einschlägiger Berufserfahrung vorweisen. Das fällt künftig ebenfalls weg. Auch um einen Gewerbeschein als Reiniger von Polstermöbeln und Teppichen anzumelden, braucht man keine Fachausbildung machen. Wer selbstständig als Wäschebügler/in arbeiten möchte, braucht in Zukunft auch keine zweijährige einschlägige Praxis nachweisen.

Kostenlose Anmeldung

Das Anmelden eines Gewerbes soll zudem kostenlos werden, derzeit zahlt man dafür rund 50 Euro pro Gewerbeschein. Die Kammerbeiträge bzw. Fachgruppen-Beiträge bleiben hingegen unverändert. Günstiger sollen allerdings Genehmigungen für Betriebsanlagengen werden.

All das soll 2017 in Kraft treten - wann konkret ist noch offen, da das Gesetz ab Freitag zunächst vier Wochen begutachtet wird und danach erst im Ministerrat sowie auch im Parlament beschlossen werden kann.

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