So mussten die Richter und Sachverständige zu dem Dorf reisen, um sich das anzusehen. Das Bizarre an dem noch laufenden Verfahren: Die Klage stammt vom peruanischen Bauer Saúl Luciano Lliuyas, der Eigentümer eines Hauses in der Andenregion Cordillera Blanca ist und dessen Haus unterhalb des Palcacocha-Gletschersees liegt.
Das ist nur einer von derzeit rund 2.000 anhängigen „Klima-Klagen“ weltweit, die zum Ziel haben, eine Unterlassung oder einen Schadenersatz geltend zu machen oder Regierungen zu zwingen, ambitioniertere Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Eine andere, bekannte Klimaklage betrifft den Ölkonzern Royal Dutch Shell in den Niederlanden, der (nicht rechtskräftig) verurteilt wurde, deutlich schärfere Klimaziele bis 2030 einzuhalten.
Neben diesen privatrechtlichen gibt es auch öffentlich-rechtliche Klimaklagen. Ein erfolgreiches Beispiel gab es wiederum in den Niederlanden gegen die Regierung, die ihre Klimaambition deutlich verschärfen musste. Auch in Deutschland war eine ähnliche Klage erfolgreich.
In Österreich sieht die Sache anders aus. „Anders als in den Niederlanden oder in Deutschland ist es in Österreich nicht möglich, gerichtlich die Erlassung von (schärferen Klima-)Gesetzen zu erzwingen, denn der Verfassungsgerichtshof kann nur verfassungswidrige Gesetze aufheben“, erklärte dazu der Rechtsanwalt Alexander Klauser im Rahmen einer Tagung zu „Klima, Wirtschaft und Recht“. Auch privatrechtliche Klagen seien bisher erfolglos gewesen, da eine Rechtswidrigkeit nachgewiesen werden muss, also auch ein Kausalitätsnachweis (eingetretene Klimaschäden müssen konkret dem beklagten Unternehmen nachgewiesen werden). Erfolgversprechender seien Klagen wegen irreführender Angaben, wie das beim VW-Dieselskandal der Fall war.
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