Warum die ÖVP Beinschab nun auch auf Video sehen will

Warum die ÖVP Beinschab nun auch auf Video sehen will
Das Justizministerium sieht keinen Grund, Bild und Ton zu den Protokollen zu liefern. Strafrechtsexperte gibt ihm Recht.

Hat das Parlament das Recht, die Einvernahmevideos von Sabine Beinschab im ÖVP-Korruptions-U-Auschuss zu sehen? Ja, sagt die ÖVP; Nein, antwortet das Justizministerium. Was liegt hinter dem Streit? Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen:

Worum geht es bei der Auseinandersetzung um die Beinschab-Videos?

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Kronzeugin Sabine Beinschab 2021 sechs Mal befragt und dabei Videos angefertigt. Diese Videos will die ÖVP im U-Ausschuss sehen, um sich ein „vollumfängliches Bild“ zu verschaffen. Das Justizministerium verweigert die Herausgabe.

Welche Argumente bringt die Justiz?

Das Ministerium argumentiert auf mehreren Ebenen: Grundsätzlich seien die von Beinschab gemachten Videos „nur zur Unterstützung der Protokollierung“ angefertigt worden. Die Einvernahme-Protokolle habe der U-Ausschuss ja längst alle erhalten. Zudem sei im Beweisbeschluss des Ausschusses nur von „Akten und Unterlagen“, nie von Videos die Rede. Das politisch heikelste Argument: Die in der Korruptionscausa als Beschuldigte geführte ÖVP hat durch ihre Anwälte bereits versucht, Kopien der Videos zu bekommen. Sowohl das Landesgericht als auch das Oberlandesgericht Wien haben das abgelehnt. Der Schluss des Ministeriums: Mit dem „gegenständlichen Verlangen“ werde „augenscheinlich versucht, von der Rechtssprechung aufgezeigte gesetzliche Grenzen zu überwinden“. Anders gesagt: Die Justiz verdächtigt die ÖVP, sich über den U-Ausschuss Videos zu besorgen, die sie vom Gericht nicht bekommt.

Kommentare