Von Spionage bis Korruption: Die U-Ausschuss-Chronologie

IBIZA-U-AUSSCHUSS
Der ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss ist der 5. "Minderheits-Ausschuss" seit der Reform 2015.

Der Untersuchungsausschuss zu Korruptionsvorwürfen gegen die ÖVP beschließt am Mittwochabend seine ersten Zeugenladungen. Es ist der 25. Untersuchungsausschuss der Zweiten Republik. Zum fünften Mal seit der großen Reform vor sieben Jahren hat eine parlamentarische Minderheit den Ausschuss ins Leben gerufen. Beantragt haben ihn SPÖ, FPÖ und Neos. Grüne und ÖVP mussten allerdings noch ihr geschäftsordnungsmäßiges Okay geben.

Chronologie der U-Ausschüsse

Die Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und Neos haben zusammen 85 Abgeordnete - genug, um das Minderheitsrecht auf Einsetzung eines U-Ausschusses auszuüben. Dass ein Viertel der Abgeordneten eine parlamentarische Untersuchung erzwingen kann, ist erst seit Anfang 2015 möglich. Vorher mussten U-Ausschüsse mit Mehrheit - also immer mit der Zustimmung von Regierungsparteien - beschlossen werden.

Größter Unterschied zwischen dem "Mehrheits-Ausschuss" und dem "Minderheits-Ausschuss": Ersterer kann jederzeit per Mehrheitsbeschluss beendet werden - auch wenn noch Zeugen auf der Ladungsliste stehen oder wenn noch nicht alle Themen abgearbeitet wurden.

"Kein Abdrehen" mehr möglich

Bei einem "Minderheitsausschuss" ist ein "Abdrehen" durch die Mehrheit dagegen nicht möglich. Bisher wurden der Hypo-, der zweite Eurofighter-, der BVT- und der Ibiza-U-Ausschuss von einer parlamentarischen Minderheit eingesetzt.

In der vergangenen Legislaturperiode tagten mit dem BVT- und dem dritten Eurofighter-U-Ausschuss zwei Untersuchungsausschüsse zeitgleich. Damit gab es bisher 24 U-Ausschüsse. Zwei davon (jener zur UNO-City 1971 sowie jener zu den Flugzeugankäufen der Bundesheeres 1971) konnten wegen der vorzeitigen Auflösung des Nationalrats ihre Arbeit nicht beenden und wurden in der darauffolgenden Gesetzgebungsperiode unter einer anderen Regierung neuerlich eingesetzt.

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