Warum Asylverfahren mehrere Jahre dauern
Man wolle kein „ Asyl durch die Hintertür“, wird man in der ÖVP nicht müde zu betonen, wenn es um ein Bleiberecht für die aktuell rund 900 Asylwerber in Lehrberufen geht. Das „3 plus 2“-Modell aus Deutschland, das Landesrat Rudi Anschober mit der Initiative (ausbildung-statt-abschiebung.at) vorschlägt, scheint politisch kaum umsetzbar, meinen Beobachter.
Warum? Während der Lehre soll das Asylverfahren quasi auf Eis gelegt werden, danach darf der Geselle noch zwei Jahre in Österreich arbeiten, bis das Verfahren wieder aufgenommen wird. Bis dahin sind also fünf Jahre vergangen – eine Zeitspanne, in der sich sein „Aufenthalt verfestigt“ hat, wie Juristen sagen. Eine Abschiebung ist dann nach Europäischer Menschenrechtskonvention kaum noch möglich.
Nun könnte man argumentieren, dass ein Migrant nach dieser Zeit und durch seinen Job ein voll integriertes Mitglied der Gesellschaft geworden ist, das sich selbst erhalten kann. Ein Argument, das bei Türkis-Blau verhallt.
Aufenthalt „verfestigt“
Jene, die für Asylwerber kämpfen, sehen in den langen Asylverfahren eine Chance – die Hoffnung geht aber nur selten auf. Den humanitären Aufenthaltstitel wegen der so genannten Verfestigung haben heuer von 7200 Antragstellern nur 800 erhalten, bei elf bis 14 Prozent bewegt sich auch der Trend seit 2015. Prinzipiell steigen die Chancen aber mit jedem Monat, das vergeht.
Beim Bundesamt für Asyl dauerten die Verfahren im Vorjahr im Durchschnitt 16,7 Monate, also mehr als eineinhalb Jahre, ergab eine aktuelle Anfragebeantwortung aus dem Innenministerium. Darin wird aber betont, dass in diesem Durchschnittswert noch ein großer Brocken an Altverfahren aus der großen Migrationsbewegung enthalten ist – 2015 stellten 90.000 Menschen einen Asylantrag in Österreich. Fast die Hälfte der Verfahren konnte innerhalb von sechs Monaten entschieden werden. Ausreißer nach oben gibt es aber immer wieder, einige Betroffene warten zwei Jahre oder noch länger.
Dies betrifft aber nur die erste Instanz. Gegen die Bescheide, die negativ sind (mittlerweile mehr als die Hälfte) kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden, in 42,4 Prozent der Fälle war das im Vorjahr ein Erfolg: der Bescheid wurde in zweiter Instanz abgeändert, die Hälfte dauerte im Schnitt weniger als sechs Monate. Wird negativ geurteilt, kann das Höchstgericht angerufen werden – bis dieser entschieden hat, darf nicht abgeschoben werden.
Aktuell sind in erster Instanz beim Asylamt noch rund 17.000 Verfahren offen, beim Asylgericht in zweiter Instanz noch rund 33.000.
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