Wahlkampfkosten-Rückerstattung: Staat schüttet 13 Millionen aus

Geld sollte per Flugzeug nach Wien geschickt werden
Bei Einzug ins EU-Parlament werden den Parteien mitunter ein großer Teil ihrer Ausgaben zurückerstattet.

Der laufende EU-Wahlkampf bietet aus finanzieller Sicht ein paar Besonderheiten. Während das System der Wahlkampfkosten-Rückerstattung bei Nationalratswahlen abgeschafft wurde, greift es bei EU-Wahlen weiterhin.

Wahlkampfkosten-Rückerstattung: Staat schüttet 13 Millionen aus

Demnach wandern für jede wahlberechtigte Person in Österreich 2,04 Euro in einen Topf (bei rund 6,4 Millionen Wahlberechtigten also ungefähr 13 Millionen Euro). Jede Partei erhält davon einen Anteil, der ihrem Wahlergebnis in Prozent entspricht. Wie viele Menschen am Ende tatsächlich zur Wahl gehen, ist egal – der Ausgangsbetrag bleibt gleich. Bei einer Wahlbeteiligung von 50 Prozent erhöht sich somit der Wert jeder abgegebenen Stimme bereits auf 4,08 Euro.

Allerdings gibt es zwei Regeln zu beachten. Einerseits haben nur jene Parteien Anspruch auf die Rückerstattung, die bei der EU-Wahl mindestens ein Mandat (ca. 4,6%) erhalten. Für manche wäre es also ein Risiko, darauf zu spekulieren. "Die Grünen gehen zu Recht davon aus, dass sie mindestens ein Mandat schaffen werden", sagt der Politikwissenschaftler Hubert Sickinger. "Bei der Initiative 1 Europa ist das hingegen nicht so sicher, ihre Umfragewerte liegen momentan bei etwa zwei Prozent."

Andererseits können die Parteien nur so viel Geld zurückbekommen, wie sie auch wirklich ausgegeben haben. Wirtschaftsprüfer sehen sich die Bilanzen nach der Wahl genau an, ausgezahlt wird spätestens drei Monate nach dem Wahltermin am 26. Mai.

Die Parteien dürfen im EU-Wahlkampf aber auch nicht prassen, denn wie bei Nationalratswahlen gilt eine Wahlkampfkostenobergrenze von heuer knapp 7,3 Millionen Euro. Dazu zählen alle Ausgaben von Parteiorganisationen auf Bundes-, Länder- und Bezirksebene.

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