Nationalrat: Mietvertragsgebühr wird abgeschafft

Nationalratssitzung
Außerdem wurde in der Nacht die Reform der Finanzmarktaufsicht beschlossen.

Die Mietvertragsgebühr für Wohnungen wird abgeschafft. Das hat der Nationalrat in der Nacht auf Freitag gegen die Stimmen der ÖVP vereinbart.

Derzeit hat der Vermieter einer Wohnung bei Abschluss eines Mietvertrages eine von der vertraglich vereinbarten Leistung und der vertraglich vereinbarten Dauer abhängige Mietvertragsgebühr in Höhe von einem Prozent zu entrichten. Diese wird üblicherweise auf den Mieter überwälzt. Nun ist noch der Bundesrat am Zug, der die Gesetzesänderung absegnen muss und nächste Woche tagt. Die Abschaffung tritt in Kraft, sobald sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, was noch einige Wochen dauern könnte.

Ebenfalls in den Nachtstunden beschlossen wurde eine Reform der Finanzmarktaufsicht. Demnach soll die FMA künftig Rechtsauskünfte mittels Bescheid erteilen können. Das Gesetz eröffnet außerdem die Möglichkeit, Verfahren bei der FMA einvernehmlich zu beenden. Vereinfachungen sind auch beim Prospektbilligungsverfahren angedacht, Prospektentwürfe sollen künftig elektronisch abgewickelt werden. Ebenfalls fixiert wurde, dass die FMA sowie die Nationalbank in Zukunft auch Positionen in der zweiten Führungsebene öffentlich ausschreiben müssen.

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