Vorwürfe gegen Kanzler: "Zeichen deuten auf einen Strafantrag hin"

Vorwürfe gegen Kanzler: "Zeichen deuten auf einen Strafantrag hin"
Für Verfassungsexperte Funk sind aber noch einige Fragen offen: Etwa, ob Kurz vorsätzlich falsch ausgesagt hat und ob die WKStA überhaupt für die Ermittlungen zuständig ist.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen Falschaussage im U-Ausschuss. Wie wahrscheinlich ist es, dass es auch zu einer Anklage kommt?

Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk sagt im Ö1-Morgenjournal, die Zeichen deuten auf einen Strafantrag hin - es seien aber noch einige Fragen offen. Ein Strafantrag in Form einer Anklage setze voraus, dass der Sachverhalt ausreichend geklärt und eine Verurteilung wahrscheinlich ist. 

Für Kurz kann es jedenfalls "sehr heikel werden", sagt Funk. Wenn es tatsächlich zu einer Anklage kommt, sei es Sache der Anklagebehörde, sowohl das Geschehen - also die falsche Aussage - als auch das Verschulden nachzuweisen. Es liege nicht an Kurz, sich "freizubeweisen". 

Wesentlich sei hier die Frage des Vorsatzes. Kurz hatte bisher auffällig oft darauf hingewiesen, dass er vorsätzlich nichts Falsches ausgesagt habe, sondern mit dem Vorsatz in den U-Ausschuss ging, die Wahrheit zu sagen.

"Sein Recht, sich zu verteidigen"

Das liege in der Logik seiner Verteidigungsstrategie, sagt Funk. Man könne ihm - aus juristischer Sicht - nicht zum Vorwurf machen, dass er sich zur Wehr setzt und nicht zurücktritt. Das sei sein Recht als Beschuldigter. 

Eine zweite Frage sei, so Funk, ob die WKStA als Anklagebehörde wirklich für den Fall zuständig ist. Zur Erklärung: Bei diesem Delikt käme üblicherweise die Staatsanwaltschaft Wien zum Zug, das Verfahren wurde aber an die WKStA abgetreten, weil ein "enger sachlicher Zusammenhang" zu einer anderen Causa besteht, in der die WKStA ermittelt - nämlich rund um die Errichtung der ÖBAG mit ihrem Chef Thomas Schmid. 

Verfassungsjurist Funk hält die Zuständigkeit hier für unklar. In solchen Fällen müsste die Generalprokuratur entscheiden. Funk hält eine Änderung nicht für ausgeschlossen.

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