Brandherd Nummer 1 sind die Ermittlungen gegen Kanzler Sebastian Kurz. Die WKStA hat 58 Seiten zusammengestellt, in denen sie nachweist, dass sich Kurz der Falschaussage schuldig gemacht haben könnte. Die Staatsanwaltschaft kann jederzeit einen Strafantrag gegen den Kanzler stellen. Kurz rechnet damit. An diesem Punkt wird es heikel: Die SPÖ meint, bei einer Anklage müsse der Kanzler zurücktreten. Kurz ist aber überzeugt, dass er vor dem Richter bestehen kann und will sich als Beschuldigter einem Gericht stellen.
Theoretisch hätten es die ÖVP, die Grünen oder Bundespräsident Alexander Van der Bellen in der Hand, Kurz zum Rücktritt zu zwingen. Aktuell sieht es aber so aus, als werden sie das nicht tun, sondern ein Gerichtsurteil abwarten.
Bei einem Freispruch ist die Causa politisch entschärft.
Bei Verurteilung Neuwahlen?
Wird Kurz verurteilt, könnte es zu Neuwahlen kommen. Und zwar nicht unbedingt, weil die Grünen abspringen, sondern weil er selbst die Entscheidung an der Urne suchen könnte. Kurz hat das in der ZiB 2 am Mittwoch angedeutet, als er meinte, für manche sei es „ein Naturgesetz, dass es nur rote Kanzler geben“ dürfe, und das werde er nicht akzeptieren. Kurz spielt offenbar mit dem Gedanken, sich im Fall des Falles zum Märtyrer linker Netzwerke zu stilisieren und mittels Volksvotum trotz Verurteilung an der Macht zu halten.
Gefährlich Hetze gegen Gericht
Das wäre ein gefährliches Spiel und eher eines Rechtspopulisten der Marke Jörg Haider würdig. Es würde bedeuten, die Kurz-Fans gegen ein Gericht, Staatsanwälte und die U-Ausschüsse etc. aufzuhetzen. Andererseits hat die ÖVP schon Jetzt-erst-recht-Wahlkämpfe geführt und gewonnen. Es war allerdings ein Pyrrhussieg.
Muss Schmid früher gehen?
Das Verfahren gegen Kurz ist nicht der einzige Brandherd. Es laufen Verfahren gegen Gernot Blümel, Hartwig Löger, Thomas Schmid. Das kann noch Jahre dauern und die ÖVP zermürben. Innerhalb der ÖVP wird daher der Druck steigen, dass Kurz einen Befreiungsschlag setzt. Dem Vernehmen nach könnte Schmid zu einem sofortigen Rückzug von der ÖBAG-Spitze gedrängt werden. Derzeit soll er ja lediglich nicht verlängert werden und die Periode bis Februar 2022 ausdienen.
Nicht zuletzt würde auch eine neue Verfahrensordnung für die U-Ausschüsse zu einer Entspannung beitragen. Alle Fraktionen wollen, dass die Befragungen künftig live für alle Bürger zu verfolgen sind. Das wäre ein Anlass, etwaige Webfehler im System zu beheben.
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