Vorerst keine Ausdehnung der "Hacklerregelung"

Damals führte Alois Stöger (SPÖ) das Verkehrsministerium
Ab 1. Jänner 2020 können 62-Jährige nach 45 Beitragsjahren wieder abschlagsfrei in Frühpension gehen.

Die im September überraschend beschlossene neue "Hacklerregelung" bleibt - zumindest vorerst - wie sie ist. Ein Antrag der SPÖ auf deren Ausdehnung auch auf Beamte wurde am Montag im Budgetausschuss ebenso vertagt wie einer der NEOS auf Rücknahme.

In rot-blauer Kooperation waren im September-Plenum, kurz vor der Wahl, im Nationalrat überraschend Verbesserungen für Pensionisten beschlossen worden. So wurde die (2014 zurückgenommene) "Hacklerregelung" wieder eingeführt. Damit können ab 1. Jänner 2020 62-Jährige nach 45 Beitragsjahren wieder abschlagsfrei in Frühpension gehen.

Dies gilt allerdings nur für ASVG-Versicherte, Bauern und Selbstständige - nicht aber für Beamte. Diese "Lücke" wollte die SPÖ schließen - und ebenso eine nachträgliche Korrektur für die rund 49.000 Pensionisten erreichen, die seit der Abschaffung der alten Hacklerregelung 2014 in Rente gegangen sind und Abschläge hinnehmen mussten.

"Wenig überrascht"

Der Antrag der SPÖ wurde jedoch - mit der Mehrheit von ÖVP, Grünen und NEOS - im Budgetausschuss vertagt. Damit ist eine Beschlussfassung vor Jahresende "praktisch unmöglich", kritisierte SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger in einer Aussendung.

"Enttäuscht aber wenig überrascht" war (laut einer Aussendung) NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker, dass der pinke Antrag auf Rücknahme der "milliardenschweren Wahlgeschenke" ebenfalls vertagt wurde. Aus Sicht der NEOS ist die abschlagsfreie Frühpension nämlich "ein Rückschritt und ein Anschlag auf die nächsten Generationen".

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