SPÖ-Forderung nach Ausdehnung der Hacklerregelung verhallt

Experten-Beamtenminister Eduard Müller.
Die Wiederbelebung der abschlagsfreien Pension nach 45 Beitragsjahren gilt nicht für Beamte. Die GÖD sieht Handlungsbedarf.

In der vergangenen Woche ist die sogenannte Hacklerregelung im Parlament wiedereingeführt worden. SPÖ, FPÖ und letztlich auch die ÖVP haben damit ermöglicht, dass man künftig mit 45 Versicherungsjahren wieder abschlagsfrei mit 62 Jahren in Pension gehen kann (wobei Frauen bis zu fünf Jahren Kindererziehungszeiten angerechnet werden). Die Neos stimmten dagegen.

Der neue Wunsch der SPÖ vom gestrigen Mittwoch, die Hacklerregelung noch einmal auszudehnen, ist mangels Mehrheit im Nationalrat aber gescheitert. Die Sozialdemokraten wollten, dass auch jene paar Jahrgänge, die weder von der alten noch von der neuen abschlagsfreien Pension nach 45 Jahren profitieren, noch einbezogen werden.

Weil die wiedereingeführte Hacklerregelung nicht für Beamte gilt, haben heute Donnerstag mehrere Interessenvertreter und die Beamtengewerkschaft eine Ausweitung gefordert. Die Gewerkschaft Bau-Holz kritisiert außerdem, dass all jene, die seit Abschaffung der "alten" Hacklerregelung in Pension gegangen sind, weiterhin mit ihren Abschlägen leben müssen. Davon betroffen sind laut Gewerkschaftsangaben 49.000 Personen.

GÖD appelliert an Beamtenminister

Was bedeutet die neue Hacklerregelung (falls sie von einer neuen Regierung nicht doch wieder gekippt wird): Ab 1. Jänner 2020 wird wieder eine Frühpension ohne Abschläge möglich, wenn mindestens 45 Beitragsjahre vorliegen. In Anspruch nehmen können sie ASVG-Versicherte, Bauern und Selbstständige - nicht aber Beamte.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) bestätigte am Donnerstag, dass zwar die Vertragsbediensteten des Bundes von der Neuregelung profitieren, weil sie ASVG-versichert sind. Für Beamte gilt die Neuregelung aber nicht. Die Gewerkschaft hat Beamtenminister Eduard Müller daher am Montag aufgefordert, für eine Ausweitung der Regeln zu sorgen.

Auch die blauen Beamtenvertreter kritisierten die Neuregelung, weil sie Beamte diskriminiere.

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