VfGH zu Kickls Asylagentur: Unabhängigkeit muss ins Gesetz

VfGH zu Kickls Asylagentur: Unabhängigkeit muss ins Gesetz
Türkis-blaues Prestigeprojekt ist teils verfassungswidrig.

Der Verfassungsgerichtshof hat die von Türkis-Blau eingerichtete Bundesbetreuungsagentur (BBU) teilweise für verfassungswidrig erklärt. Die Unabhängigkeit der Rechtsberatung von Asylwerbern sei nicht hinreichend abgesichert, so das Ergebnis eines Gesetzesprüfungsverfahrens.

Die BBU war ein Lieblingsprojekt von Herbert Kickl als FPÖ-Innenminister. NGOs, die damals für die Rechtsberatung zuständig waren, würden Asylwerbern falsche Hoffnungen machen und sie dazu verleiten, nach einem abgelehnten Antrag in die zweite Instanz zu gehen, sagte er. „Ich will selbst kontrollieren.“

Dazu kam es nicht mehr. Als das Gesetz im Parlament beschlossen wurde (Mai 2019), war die türkis-blaue Koalition infolge der Ibiza-Affäre schon beendet. 

Unter Türkis-Grün wurde dann ein Rahmenvertrag geschaffen: Das ursprüngliche Konzept Kickls, der die Alleinherrschaft über die Agentur im Innenministerium haben wollte, wurde insofern entschärft, dass das Justizministerium den Abteilungsleiter für die Rechtsberatung stellen konnte. Zudem wurden die Rechtsberater weisungsfrei gestellt.

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