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VfGH verhandelt über Überwachungssoftware: Tut sie nur, was sie soll - oder mehr?

FPÖ und Grüne wollen das Gesetz für die "Gefährderüberwachung" kippen. IT-Experte und Staatsschutz-Chefin kamen bei der Verhandlung vor dem Höchstgericht zu Wort.
ÖFFENTLICHE VERHANDLUNG VERFASSUNGSGERICHTSHOF (VFGH) ZUM STERBEVERFÜGUNGSGESETZ UND VERBOT DER MITWIRKUNG AN DER SELBSTTÖTUNG

"Hm." Ein Laut, der selten etwas Gutes bedeutet. 

Ausgestoßen hat ihn am Montag Christoph Herbst. Er ist Richter am Verfassungsgerichtshof und Referent für einen Antrag, mit dem FPÖ und Grüne versuchen, die im Vorjahr von den Regierungsparteien beschlossene Messenger-Überwachung zu kippen.

Und das „hm“ könnte man so deuten, dass Herbst nicht recht überzeugt ist von den Gegenargumenten, die ihm DSN-Chefin Sylvia Mayer da liefert. Mehrmals fragt er nach, ob die Zusagen, die Mayer in Hinblick auf Sicherheit nach innen und außen macht, auch im Gesetz stehen, wo sie stehen, warum sie da nicht konkreter stehen.

Die DSN-Chefin ist rhetorisch wendig, reagiert blitzschnell auf noch so komplexe Fragen, kennt alle technischen Fachbegriffe und alle Paragrafen in ihrem Gesetz auswendig – und lenkt den Blick immer wieder auf das für sie und ihre Mitarbeiter Wesentliche: Zur Abwehr von Terrorismus und Spionage brauchen sie zeitgemäße Mittel, denn Gefährder kommunizieren hauptsächlich über verschlüsselte Messenger-Apps. „Ohne Überwachung ist es den Sicherheitsbehörden selbstständig nicht möglich, Gefahren zu erkennen und zu verhindern.“

Software als „Blackbox“

Für Michael Rohregger, Vertreter der Antragsteller, ist das Ziel gar nicht zu beanstanden: „Es liegt in unser aller Interesse, dass Straftaten aufgeklärt oder verhindert werden. Aber trotzdem ist es in der vorliegenden Form aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht erlaubt.“

Was Rohregger im Namen von 67 grünen und blauen Abgeordneten beanstandet, ist unter anderem, dass der Eingriff in das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz zu weitreichend sei. Es bestehe große Unsicherheit – schon allein deshalb, weil die Software zugekauft und Sicherheitslücken ausgenützt werden müssen.

DSN-Chefin Mayer bestätigt, dass Österreich die Software nicht selbst entwickeln, sondern nach einer Ausschreibung am europäischen „Markt für Sicherheitstechnik“ erwerben wird. Und dass sich private und ausländische Anbieter mit einer für Österreich „maßgeschneiderten“ Lösung bewerben dürfen.

Was die Software leisten muss, werde in einer Leistungsbeschreibung definiert. Und nein, die steht nicht im Gesetz, sie „orientiert“ sich am Gesetz (Herbst hat sich natürlich erkundigt).

"Vertrauen" in Hersteller

Dass die Software macht, was sie machen soll, das ist laut Informatik-Professor Edgar Weippl von der Uni Wien möglich. Die Frage sei vielmehr, ob sie nur das macht – oder mehr. Konkret: Ob die Software mehr Daten absaugt, als gesetzlich erlaubt ist und ob beispielsweise die Hersteller darauf zugreifen können.

Es liege in der Natur einer Spionagesoftware, dass sie ihre Tätigkeit verschleiert, merkt Weippl an. „Die genaue Funktionsweise zu analysieren ist technisch extrem herausfordernd. Ich würde es mir nicht zutrauen und auch niemandem sonst, den ich kenne.“ Nachsatz: „Man muss da den Herstellern vertrauen.“

VfGH-Richter Herbst fragt noch einmal konkret nach: „Wie kann verhindert werden, dass Unbefugte mitlesen oder die Daten missbräuchlich verwenden? Wo steht das im Gesetz?“ 

Das „Wie“ steht nicht im Gesetz, Mayer kann nur insofern daraus zitieren, als dass da steht: „Das System ist gegen unbefugte Nutzung zu schützen.“

Noch eine Frage brennt den Höchstrichtern unter den Nägeln: Im Gesetz ist festgelegt, dass ein Rechtsschutzbeauftragter den Überwachungsvorgang begleitet. „Aber wo im Gesetz finde ich die Regelung, dass der Rechtsschutzbeauftragte und seine Stellvertreter die technische Qualifikation haben?“

Mathias Vogl, Sektionschef im Innenministerium, erklärt, dass für die Umsetzung des Überwachungsgesetztes eine Planstelle vorgesehen sei, die demnächst besetzt werde. Zudem könne der Rechtsschutzbeauftragte immer Sachverständige zuziehen.

Nach weniger als drei Stunden ist die Verhandlung beendet. Drei weitere Experten, die geladen wurden, werden nicht mehr befragt. Der VfGH berät intern weiter.

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