VfGH prüft wieder Corona-Gesetze: Erste Entscheidung zur Impfpflicht?

VfGH prüft wieder Corona-Gesetze: Erste Entscheidung zur Impfpflicht?
Erste inhaltliche Entscheidung kommende Woche möglich. Bereits 840 Corona-Fälle am Höchstgericht.

Auch die kommende Session des Verfassungsgerichtshofs wird stark von der Corona-Pandemie geprägt sein. Verhandelt werden etwa eine Beschwerde gegen die Impfpflicht, die den ersten inhaltlichen Entscheid in der Sache bringen könnte, sowie gegen das Betretungsverbot von Kultureinrichtungen. Insgesamt sind beim VfGH seit April 2020 über 840 Fälle zum Thema Corona eingegangen, rund 670 davon sind bereits erledigt.

In den kommenden drei Wochen wird wohl mit dem größten Interesse ein Verfahren zur Impfpflicht betrachtet. Beschwert hat sich ein Wiener gegen die Regelung, wie sie zum Antragszeitpunkt im Februar dieses Jahres gegolten hat. Der Mann bringt vor, dass die Impfpflicht das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention) verletze, denn dieses umfasse auch die medizinische Entscheidungsfreiheit und physische Integrität.

Die verfügbaren Impfstoffe würden zu keiner Herdenimmunität führen und daher andere Personen nicht schützen. Laut dem Antragsteller ist die Impfung nicht das gelindeste Mittel und daher nicht verhältnismäßig: Mit Tests und Masken könne eine Ansteckung mit COVID-19 sogar effektiver vermieden werden.

Der Antragsteller verweist auch darauf, dass er unter 40 Jahre alt sei und normalgewichtige junge Menschen ohne Vorerkrankungen das Gesundheitssystem nicht gefährden würden. Volljährige gleich zu behandeln, unabhängig davon, welches Risiko sie für das Gesundheitssystem bzw. welches Risiko eine Impfung für sie bergen würde, verletze den Gleichheitsgrundsatz.

Eine inhaltliche Entscheidung über die Impfpflicht, die aktuell auf Eis liegt, wurde bisher vom Höchstgericht nicht getroffen. Mehrere Anträge waren aus Formalgründen zurückgewiesen worden.

Wieder aufgenommen werden in der Montag startenden Session Beratungen über das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen, das vom 22. November bis 11. Dezember des Vorjahres gegolten hat. Gegen dieses hatten sich der Kabarettist Alfred Dorfer und weitere Kulturschaffende gewendet. Mit welchen Themen sich der VfGH abseits von Corona in den kommenden Wochen beschäftigen wird, wird erst in den kommenden Tagen bekannt gegeben.

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