Corona: "Lockdown für Ungeimpfte" von Jänner hält vor Höchstgericht
Der "Lockdown für Ungeimpfte" vom Jänner 2022 hat vor dem Höchstgericht standgehalten. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschwerde einer Oberösterreicherin als inhaltlich nicht begründet abgewiesen. Argumentiert wird, dass die verhängten Maßnahmen angesichts der Infektionszulage zulässig waren.
Bei der Beschwerde ging es um die 2G-Regeln, die Ungeimpfte mehr oder weniger auf die Erledigung lebensnotwendiger Wege und die Arbeit einschränkten, in dem Fall um die Periode 21. bis 30. Jänner. Argumentiert wurde von der Beschwerdeführerin damit, dass die Hospitalisierungszahlen zurückgegangen seien und die Maßnahmen daher sowohl gegen Grundrechte als auch gegen das Covid-Maßnahmen-Gesetz verstießen.
Der VfGH sieht zwar einen intensiven Eingriff in die Grundrechte, diese aber nicht verletzt. Die Zahl an Corona-Patienten auf den Intensivstationen sei Ende Jänner 2022 zwar rückläufig gewesen, die Behörde habe aber zutreffenderweise die Verfügbarkeit weiterer Ressourcen und Kapazitäten im Gesundheitssystem in die Beurteilung einbezogen, ob eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe.
Aufrechterhaltung war "unerlässlich"
Gerade im Hinblick auf die zum damaligen Zeitpunkt dominierende Omikron-Variante habe die Behörde damit rechnen müssen, dass es im Gesundheitswesen auf Grund der hohen Zahl an gleichzeitig infizierten Personen zu weiteren Personalausfällen und damit zu einer kritischen Situation kommen würde.
"Der Gesundheitsminister ging daher nachvollziehbar davon aus, dass die Aufrechterhaltung der für Personen ohne 2G-Nachweis geltenden Ausgangsregelung auch noch im Zeitraum vom 21. Jänner bis 30. Jänner 2022 unerlässlich war." Verwiesen wird seitens des Höchstgerichts auch auf zahlreiche Ausnahmen, die die Maßnahme verhältnismäßig hielten.
Zusätzliche Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsregeln wären nach Ansicht des VfGH ungenügend gewesen. Diese allein hatten damals nicht ausgereicht, um dem Infektionsgeschehen Einhalt zu gebieten. Daher habe der Gesetzgeber mit der Verlängerung der 2G-Regel auch nicht den vom Covid-Maßnahmengesetz vorgegebenen Rahmen überschritten.
Auch Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt
Schließlich erkannten die Richter auch keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Denn auch noch Ende Jänner habe es einen deutlichen Unterschied bei der Zahl an Neuinfektionen je nach Impfstatus gegeben und es hätten wesentlich mehr ungeimpfte Patienten in den Spitälern behandelt werden müssen. Zudem habe man Studien die damals noch relativ neuen Omikron-Variante betreffend berücksichtigt.
Im März hatte der der VfGH dem Gesetzgeber in Sachen "Lockdown für Ungeimpfte", da ging es um jenen im November 2021, recht gegeben. Dieser wurde damals von einem "Lockdown für alle" abgelöst, bis im Jänner ein neuerlicher "Lockdown für Ungeimpfte" kam.
Rauch fühlt sich bestätigt
Entsprechend zufrieden ist Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Das Erkenntnis bestätige einmal mehr, dass das Ressort die Corona-Schutzmaßnahmen auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und im Einklang mit der Bundesverfassung gesetzt habe. Der "Lockdown für Ungeimpfte" und die 2G-Regel seien aus epidemiologischer Sicht notwendig gewesen.
Kritik kam von der FPÖ. Dem "Corona-Zwangsregime" sei erneut die Absolution erteilt worden, meinte Parteichef Herbert Kickl in einer Aussendung. Er warnte vor einem Vertrauensverlust in das Höchstgericht. Abweichende Meinungen von Richtern sollten veröffentlicht werden.
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