Doch der Reihe nach: Die Arbeitgeber hätten in Zukunft beispielsweise gerne das Recht, dem kranken Mitarbeiter daheim – bei einem Missbrauchsverdacht – einen Kontrollor der Kasse vorbei schicken zu dürfen. Bisher können sie das nur anregen.
Sie wollen in Hinkunft auch eine viel genauere „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ vom Patienten sehen. Neben Beginn und Dauer soll auch die genaue „Ursache“ des Krankenstandes angegeben werden, wie auch die „ärztlich angeordneten Ausgehzeiten bzw. die Bettruhe“.
Ideen wie diese und etliche mehr – z.B. Verschärfungen bei einem Ortswechsel im Krankenstand oder schärfere Sanktionen bei Nichteinhaltung einer Kontrolluntersuchung – sind in einem Forderungspapier der Wirtschaft zu einer neuen „Krankenordnung“ enthalten. Es liegt dem KURIER vor.
Schon am Dienstag wollen die Arbeitgeber diese Forderungen bei einer Sitzung im sogenannten Überleitungsausschuss zur neuen ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) beschließen lassen. Das ist das Gremium, das den Übergang zwischen den bisherigen neun Gebietskrankenkassen und der ÖGK managen soll. Doch die Arbeitnehmer sagen definitiv „Nein“ zu den Forderungen der Dienstgeber.
Und damit kommt es rund um die künftige Behandlung von Krankenständen zum Showdown unter den neuen, von Türkis-Blau konstruierten Machtverhältnissen in der Sozialversicherung.
Tirols schwarzer AK-Präsident Erwin Zangerl, ein führender ÖAAB-Vertreter, sagt zum KURIER: „Es wird von unserer Seite sicher keine Zustimmung geben. Das habe ich schon klar gestellt.“
Zangerl meint damit, dass sein ÖAAB-Vertreter im Überleitungsausschuss auf jeden Fall gegen das Forderungspapier der Arbeitgeberseite stimmen wird. Und präzisiert: „Dieses Papier kommt direkt aus der Wirtschaftskammer. Die wollen ja nur ihre neue Macht ausspielen.“
Mit dem Ausdruck „neue Macht“ spielt Zangerl auf die umstrittene Parität zwischen Dienstgebern und Arbeitnehmern an. Konkret ist es so: Im Überleitungsausschuss sitzen sechs Arbeitgeber und sechs Arbeitnehmer (Parität).
Weil aber von den sechs Arbeitnehmern ein schwarzer ÖAABler ist (neben fünf roten Gewerkschaftern), kann der papiermäßige Stimmengleichstand leicht in Richtung Arbeitgeber kippen. Dann nämlich, wenn der schwarze Arbeitnehmer mit den schwarzen Arbeitgebern stimmt. Im Fall der Krankenstandsverschärfungen stellt sich der schwarze Arbeitnehmer freilich auf die Seite der fünf roten Arbeitnehmer – und es kommt zum Patt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Dieser schwarze Arbeitnehmervertreter ist der bisherige Hauptverbandsvize Martin Schaffenrath, er ist das Zünglein an der Waage. Ein Sozialversicherungsinsider sagte: „Schaffenrath ist zu bedauern. Er muss zwischen ÖAAB-Zangerl und dem Druck aus dem ÖVP-Wirtschaftsbund, der nicht viel auf die Sozialpartnerschaft hält, balancieren.“
Auch politisch gesehen kann das Match zwischen dem Wirtschafts- und Arbeitnehmerflügel der ÖVP noch spannend werden. Kommt es aufgrund der beschriebenen Pattstellung zu keiner Entscheidung im Überleitungsausschuss, hat das Sozialministerium das letzte Wort und kann entscheiden. Doch die Übergangsregierung hütet sich vor solch heiklen Entscheidungen. Dazu kommt, dass solche Eingriffe eines Ministeriums in die bisherige Selbstverwaltung vor dem VfGH bekämpft werden.
Zu guter Letzt konterkariert dieser Krankenstandsvorstoß des Wirtschaftsbundes auch die Bemühungen der neuen ÖGK-Führung, die große Kassenfusion als etwas Positives für die Patienten darzustellen.
Neben der Gewerkschaft protestieren auch die Ärzte. Durch die Verschärfung bei Krankenständen würde das Vertrauensverhältnis zum Patient nachhaltig unterminiert, kritisiert Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres.
Kommentare