Verschärfungen bei Corona-Gesetzen stoßen weiter auf Kritik

Verschärfungen bei Corona-Gesetzen stoßen weiter auf Kritik
Definition von Veranstaltungen "überschießend" und kurze Begutachtungsfrist. Über 30.000 Stellungnahmen sind eingegangen.

Die im Entwurf zur Novelle des Epidemiegesetzes und COVID-19-Maßnahmengesetzes geplanten Verschärfungen sorgen weiterhin für Unklarheit und Kritik. So bezeichnete etwa das Land Kärnten die Definition des Veranstaltungsbegriffs in seiner Stellungnahme teils als "überschießend". Der Verfassungsdienst, Tirol und Kärnten stoßen sich auch an der kurzen Begutachtungsfrist. Indes gingen über 30.000 Stellungnahmen ein. FPÖ-Chef Norbert Hofer drängte darauf, diese auch zu beachten.

Die Begutachtungsfrist endete am gestrigen Dienstag. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt erinnerte das Gesundheitsministerium daran, dass die Begutachtungsfrist bei Gesetzesvorhaben "im Regelfall sechs Wochen zu betragen hat". Da die Novelle lediglich sechs Tage geprüft werden durfte, "ist eine umfassende und abschließende Begutachtung des übermittelten Gesetzesentwurfes nicht möglich", betonen die Juristen.

Stand Mittwochvormittag gab es mehr als 30.000 Stellungnahmen auf der Parlamentshomepage. Der überwiegende Teil davon stammt von Privatpersonen, viele auch anonym. Gegner der Corona-Maßnahmen hatten auch via "Social Media" und Messenger-Diensten wie WhatsApp und Telegram dazu aufgerufen. Viele Stellungnahmen bestanden aus vorgefertigten Textbausteinen. Eine Möglichkeit, die zigtausenden Stellungnahmen auf der Homepage zu sortieren, gibt es nicht - das Parlament arbeitet aber bereits an einer technischen Lösung, hieß es.

Ablehnung erfährt vor allem der Plan, dass bereits Zusammenkünfte von zumindest vier Personen als Veranstaltung gewertet und untersagt werden können. FPÖ-Chef Norbert Hofer übte per Aussendung Kritik: Der Passus zu den Veranstaltungen sei "lebensfremd und eine reine Schikane", befand er. "Diese Bestimmung soll offenbar nur dazu dienen, um die Menschen auch abseits von Lockdowns und Ausgangssperren weiterhin an der kurzen Leine zu halten." Er befürchtet, dass auch private Treffen kriminalisiert werden könnten. "Der Gesundheitsminister wäre gut beraten, wenn er die Stellungnahmen zum Gesetz nicht einfach nur sichtet, sondern auch einarbeitet."

Auch das Land Niederösterreich ortet Unklarheiten, was den Veranstaltungsbegriff betrifft und regte in seiner Stellungnahme eine Klarstellung an, ob sich die Regelung auf sämtliche Veranstaltungen oder nur auf jene außerhalb des privaten Wohnbereichs beziehen soll. Kärnten befürchtet ebenfalls, dass die vorgeschlagenen Bestimmungen "bereits sehr niederschwellige Formen zwischenmenschlicher Kontakte dem Regelungsregime unterwerfen". Eine Klarstellung wünscht sich auch Tirol, weil eine derartige Definition zu "durchaus kritisch zu sehenden Eingriffen des Verordnungsgebers in sensible Grundrechtspositionen führen" könnte.

In der Novelle ist auch eine verpflichtende Teilnahme an den wöchentlichen Berufsgruppentestungen vorgesehen, für Lehrer fällt damit das Unterrichten mit FFP2-Maske als Alternative weg. Das Bildungsministerium plädiert nun in seiner Stellungnahme dafür, dabei auch die an den Schulen eingesetzten Tests - derzeit kommen dort anterio-nasale Antigenschnelltests ("Nasenbohrer"-Tests) zum Einsatz - anzuerkennen. Im Sinne eines "wirtschaftlichen, zweckmäßigen und sparsamen Einsatzes öffentlicher Gelder" sollten negative Testergebnisse auch in allen anderen Bereichen, insbesondere für den Zugang zu körpernahen Dienstleistungen, anerkannt werden, so die Anregung des Ministeriums.

Die gleiche Forderung kommt auch von der Lehrergewerkschaft: Es sei "in keiner Weise nachvollziehbar", dass die Tests bei Schülern als Voraussetzung für den Schulbesuch eingesetzt werden, aber für Lehrer keine Gültigkeit haben sollen. Für Lehrer, die bereits gegen Covid-19 geimpft sind, soll nach Wunsch der Lehrervertreter außerdem keine Testpflicht mehr gelten. Der Verfassungsdienst regte auch im Zusammenhang mit Veranstaltungen an, zu prüfen, als Nachweis über eine "geringe epidemiologische Gefahr des Teilnehmers" neben negativen Testergebnissen auch einen "Impfnachweis" zu verankern.

Tirol wiederum würde gerne die Testpflicht erweitern: Es sollte erwogen werden, die gesetzliche Möglichkeit der Anordnung einer Testpflicht auch auf bestimmte Verkehrsmittel auszudehnen, um das epidemiologische Risiko bei der Nutzung von Verkehrsmitteln zu minimieren, die typischerweise für touristische Zwecke bzw. Freizeitzwecke oder im Ausflugsverkehr verwendet werden.

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