Verkürzung der Lehrerausbildung im Ministerrat beschlossen

Bildungsminister Martin Polaschek bei einer Pressekonferenz
Zudem sollen Plagiate verjähren – und beim Medizinstudium fünf Prozent der Plätze reserviert

Zehn Jahre lang gab es in Österreich eine um ein Jahr verlängerte Ausbildung für Pädagogen – doch der akute Mangel an geeignetem Lehrpersonal hat nach langer Diskussion diese Reform wieder rückgängig gemacht.

Wir verkürzen eine der weltweit längsten Lehrerinnen- und Lehrerausbildungen und schaffen zugleich ein modernes Studium, das den Ansprüchen und Erfordernissen der Schule des 21. Jahrhunderts gerecht wird. 

Damit kommt es zur größten Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung seit Jahren. Ich freue mich, dass wir diesen wichtigen Schritt nun umsetzen können“, zeigte sich Bundesminister Martin Polaschek zufrieden über die Reform, die am Mittwoch den Ministerrat passierte.

Bei der nun wieder abgeschafften „Pädagoginnen- und Pädagogen-Bildung neu“ dauerte die Ausbildung für Volksschullehrerinnen und -lehrer 8 Semester im Bachelor und 2 im Master. Für die Mittel- und Oberschulen dauerte sie 8 und 4 Semester.

Nun wurden mehrere Maßnahmen beschlossen:

  • Verkürzung des Bachelors auf 6 Semester (180 ECTS) und somit Gleichstellung mit beinahe allen anderen BA-Studien – Erster akademischer Abschluss (Bachelor) nach drei statt vier Jahren!

  • Masterabschluss für alle – Volkschullehrerinnen und -lehrer und Sekundarstufenlehrerinnen und -lehrer – im  Ausmaß von 120 ECTS (2 Jahre) – Somit 5 Jahre Ausbildung für alle!

  • Anrechnung der Induktionsphase im berufsbegleitenden Master

  • Mehr berufsbegleitende Angebote im Master: Institutionalisierte Abstimmung zwischen Universitäten/Pädagogische Hochschulen und Arbeitgeber (Bildungsdirektionen)

  • Mehr Praxisanteile und bessere Verschränkung von Theorie und Praxis.

  • Möglichkeit für MINT-Lehramt (oder andere Fächerbündel) in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung der Sekundarstufe.

Zeitlich befristete Widmung der Studienplätze

Neben der verkürzten Lehrerausbildung wurde nun auch eine Verjährung „im Zusammenhang mit Plagiaten“ beschlossen, so der Minister. Das führe dazu, dass Plagiate an sich nicht verjähren, wohl aber die Möglichkeit, einen akademischen Grad aufgrund eines Plagiats aufzuheben bzw. entziehen. „Denn ein Bachelor bzw. Master wird für sämtliche im Studium absolvierten Studienleistungen vergeben, nicht nur für die wissenschaftliche Abschlussarbeit“, so Minister Polaschek abschließend. 

Ebenso sieht das Paket, ähnlich wie im Humanmedizinstudium, auch im Veterinärstudium eine zeitlich befristete Widmung von 5 % der Studienplätze für Studentinnen und Studenten vor, die bereit sind, nach dem Studium einige Zeit in der öffentlichen Gesundheitsversorgung zu arbeiten.

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