„Vergesslich oder korrupt“: Kritik an Blümel war laut OLG zulässig

„Vergesslich oder korrupt“: Kritik an Blümel war laut OLG zulässig
Pensionist war vom ehemaligen Finanzminister geklagt worden. OLG hat die Kritik nun für zulässig erklärt.

Ein vom ehemaligen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) geklagter Pensionist hat vor dem Oberlandesgericht Wien Recht bekommen. Dessen Medienanwältin Maria Windhager ließ am Donnerstag via Twitter wissen, dass die Kritik an Blümel "zulässig" war, berichtete der "Standard" in seiner Online-Ausgabe. Der Pensionist hatte Blümel kritisiert und die ÖVP in einem Posting als "vergesslich oder korrupt" bezeichnet.

"Üble Nachrede"

Und zwar hatte er im März 2021 unter Bezug auf die Hausdurchsuchung bei Blümel unter anderem gepostet: "Die jetzige türkise Führung ist nur mehr korrupt und machtgeil. Und wenn mich auch der laptoplose Blümel klagt, diese Partei ist vergesslich oder korrupt." Blümel klagte ihn tatsächlich, und zwar strafrechtlich wegen übler Nachrede.

Nachdem in erster Instanz vom Straflandesgericht zugunsten von Blümel entschieden worden war, bekam am Donnerstag der Beklagte Recht. Anwältin Windhager wies in ihrem Twitter-Posting jedoch darauf hin, dass das Urteil "kein Freibrief für die Verwendung des Vorwurfs 'korrupt'" ist. Es komme auf den "konkreten Kontext und ein entsprechendes Tatsachensubstrat an".

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