Vergaben: Drozda für Veröffentlichung kleiner Aufträge

Thomas Drozda.
Die Transparenzschwelle könnte von 50.000 unter 10.000 Euro gesenkt werden.

Die Novellierung des Bundesvergabegesetzes sorgt für Kritik. Es regelt, nach welchen Kriterien welche Firmen öffentliche Aufträge etwa für den Bau von Schulen oder Straßen bekommen. Der Entwurf ist bis 3. April in Begutachtung. Die Grüne Gabriela Moser will auch kleine Vergaben unter 50.000 Euro veröffentlicht wissen. Der zuständige Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) kann dem viel abgewinnen.

Er könne sich vorstellen, die Schwelle "deutlich unter 10.000 Euro zu senken", sagte Drozda am Freitag im Mittagsjournal des ORF. Der Vorschlag sei ein sinnvoller, der im Begutachtungsverfahren erhoben worden sei.

Auch beim Thema Lohn- und Sozialdumping ist Drozda offen für Verschärfungen - Kritiker meinen nämlich, dass auch künftig das Engagieren billiger Subunternehmern aus dem Ausland möglich sei. "Es gibt jetzt eine Meldepflicht und eine verstärkte Subunternehmerregelung", so der SPÖ-Politiker. "Wenn es da Anregungen gibt, werden wir uns das ansehen." Es sei ein wichtiges Ziel der Gesetzesnovellierung, für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Moser indes vermisst Transparenz. Auch mit dem neuen Gesetz werde nicht vollends offengelegt, wer öffentliche Aufträge bekommt und nach welchen Kriterien. In die Datenbank sollten daher nicht nur Vergaben ab 50.000 Euro eingespeist werden, sondern alle. "Dann kann eben ein Konkurrent sich informieren und das nächste Mal vielleicht besser bieten, günstiger bieten, oder auch sich sozusagen wettbewerbsmäßig wehren", sagte Moser dem ORF-Morgenjournal. "So könnte auch Freunderlwirtschaft wirksam bekämpft werden."

Alarmiert ob des neuen Gesetzes sind die Ziviltechniker. Sie wähnen einen "Keulenschlag für heimische Klein- und Mittelbetriebe" und die Aushöhlung des Bestbieterprinzips. Der Bau und die Kreativwirtschaft seien besonders betroffen

"Bisher bedeutete das Bestbieterprinzip, dass im Zuge der Angebotsbewertung neben dem Preis noch andere Kriterien - insbesondere die Qualität - berücksichtigt werden. Jetzt kann die Anwendung des Bestbieterpinzips auch die Vergabe nach den niedrigsten Kosten bedeuten (zum Beispiel Anschaffungs- und Wartungskosten). Das ist kein Bestbieterprinzip, sondern ein - notdürftig behübschtes - Billigstbieterprinzip durch die Hintertüre", so Rudolf Kolbe, Vizepräsident der Bundes-Ziviltechnikerkammer, in einer Aussendung.

Zudem sei das Gesetz mit 260 Seiten außergewöhnlich kompliziert und umfangreich. KMU würden durch aufgeblähte Ausschreibungen belastet. Der Gesetzesentwurf müsse überarbeitet werden.

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