Verfassungsjurist zu Lockdown: "Ausnahmen großzügig interpretieren"

Verfassungsjurist zu Lockdown: "Ausnahmen großzügig interpretieren"
Seit heute muss man sich vor Polizisten rechtfertigen, wenn man nach 20 Uhr noch auf der Straße ist. Experten plädieren für kulante Lösungen, und auch das Verbot von Garagenpartys könnte wackeln.

Schlag Mitternacht wurde Österreich in den zweiten Lockdown versetzt. Bundespräsident Alexander Van der Bellen richtete am Abend zuvor noch einen Appell an die Bevölkerung, die Maßnahmen der Regierung mitzutragen – denn einfach wird das nicht.

Zur neuen Lockdown-Verordnung gehört die Regelung, dass man zwischen 20 und 6 Uhr nicht außer Haus darf – es sei denn, man fällt unter eine von fünf Ausnahmen.

Diese Regelung hat durchaus ihre Finessen: So dürfte es zum Beispiel erlaubt sein, nachts den Liebhaber zu besuchen, nicht aber die eigenen Eltern. Wie kommt das?

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