Verfassungsexperte Funk: Ausgangsregeln "missglückt" und "sehr unerfreulich"

Verfassungsexperte Funk: Ausgangsregeln "missglückt" und "sehr unerfreulich"
Je stärker die Grundrechte betroffen sind, desto klarer müssen die Regeln ein, sagt der Experte - der einige Defizite sieht.

Seit heute gilt der neue, harte Lockdown - und mit ihm Ausgangsbeschränkungen, die wir bereits aus dem Frühjahr kennen. Mit dem Unterschied, dass nun noch detaillierter definiert ist, unter welchen Ausnahmen man jemanden treffen darf. 

Aber gerade diese Definitionen stößt nun auf Kritik: Die Verordnung und ihre Erläuterungen seien voll von "unbestimmten Rechtsbegriffen", sagt Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk in der ORF-Sendung "Aktuell nach eins" am Dienstag. 

Demnach darf man Lebenspartner und andere "enge Bezugspersonen" sowie enge Angehörige, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, treffen. Nur: Was ist eine "enge Bezugsperson"?

Verfassungsexperte Funk: Ausgangsregeln "missglückt" und "sehr unerfreulich"

Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk

"Diese Frage stelle ich mir auch", sagte Funk dazu. Das Gesundheitsministerium hat dazu erklärt, dass solche Fragen im Einzelfall zu klären seien. Einem Exekutivbeamten zuzumuten, jeden Fall einzeln zu beurteilen - ohne, dass es ein klares Reglement gibt, sei schwierig, meint der Verfassungsjurist. "Eine solche Regelung halte ich für missglückt."

Darf man also eine Freundin besuchen, die man sonst regelmäßig trifft und die einem wichtig ist? "Ich würde meinen, dass das möglich ist, aber diese Bestimmung ist sehr unklar, weich und vage." 

"Man darf Klarheit erwarten"

Selbiges gilt für die Frage, ob Haushaltshilfen erlaubt sind. "Man könnte hier die Bestimmung anwenden, dass es sich um eine berufliche Tätigkeit handelt", mutmaßt Funk - aber auch hier gilt: "Es bleibt eine Unklarheit, die sehr unerfreulich ist."

Der Verfassungsjurist schickte voraus, dass er die Berechtigung des Lockdowns nicht grundsätzlich in Frage stellt. Aber: "Je mehr in Grundrechte eingegriffen wird, desto mehr Klarheit darf man erwarten. Und daran hapert es in Zusammenhang mit den Ausgangsregelungen und den Kontaktbeschränkungen." 

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