"Gaskammer"-Leugnung: Kritik an Brandstetter

Justizminister Wolfgang Brandstetter
Der Justizminister steht wegen einer parlamentarischen Anfrage in der Kritik. Der Welser Anwalt habe NS-Verbrechen nicht "in ihrem Kern geleugnet".

Der Freispruch eines Anwalts, der in einem Plädoyer Vergasungen im Konzentrationslager Mauthausen in Zweifel gezogen hatte (mehr dazu hier), sorgt weiter für Aufregung. Zum einen lässt nun Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) mögliche Änderungen des Verbotsgesetzes prüfen. Zum anderen kritisieren NGOs den Justizministers, weil dieser die strittige Entscheidung des Weisungsrates ("Keine Wiederbetätigung) erneut verteidigt hat.

Für die Ausweitung des Straftatbestandes der nationalsozialistischen Wiederbetätigung möchte Brandstetter internationale Expertise einholen, zum Beispiel beim deutschen Max-Planck-Institut. "Vielleicht braucht es legistische Änderungen, ich weiß es nicht", sagte Brandstetter im Ö1-"Mittagsjournal". Mit Experten sei man deshalb gut beraten. Sie sollten sich anschauen, "warum das in Österreich schief läuft - insofern als es immer wieder Entscheidungen gibt, die zurecht Unmut hervorrufen". Er sei ja selbst "auch alles andere als glücklich über solche Entscheidungen", sagte Brandstetter, der über Schwächen im legistischen System "ganz offen" diskutieren möchte.

Er habe das Gefühl, dass es bei Verfahren nach dem Verbotsgesetz von den zuständigen Geschworenengerichten auch zu Freisprüchen komme, die man nicht nachvollziehen könne, betonte Brandstetter. Da es dort keine Begründungen gibt, strebt der Minister hier Änderungen an. Ins Boot holen, möchte er die Israelitische Kultusgemeinde und das Mauthausen Komitee, die gemeinsam mit dem oberösterreichischen Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus Brandstetters jüngste Äußerungen allerdings kritisieren.

Mauthausen kritisiert Brandstetter Aussagen

Es geht um eine parlamentarische Anfrage, die von Justizminister Brandstetter am Dienstag beantwortet wurde. In der Beantwortung zum Fall des Welser Anwalts weist er daraufhin, dass er die Rechtsansichten teilt, wonach sich jemand nach dem § 3h Verbotsgesetz strafbar macht, wer "nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit schlechthin und nicht bloß in Randbereichen, sondern in ihrem Kern leugnet (= in Abrede stellt), gröblich verharmlost (=grob verniedlicht), gutheißt oder zu rechtfertigen sucht." Äußerungen, mit denen NS-Verbrechen nicht generell, sondern nur teilweise abgestritten werden, müssten immer einzelfallbezogen geprüft werden.

"Das ist eine völlig verfehlte Argumentation", sagt Netzwerk-Sprecher Robert Eiter. "Denn um den Tatbestand des § 3h Verbotsgesetz zu erfüllen, genügt die Leugnung eines NS-Verbrechens gegen die Menschlichkeit - etwa der Vergasungen im KZ Mauthausen. Und dass letztere zum Kern der NS-Verbrechen in Österreich gehören, steht hoffentlich außer Streit."

MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi ergänzt, dass auch die bisherige Rechtssprechung das bestätigt. "Seit 2006 hat die Leugnung von Gaskammern im KZ Mauthausen in mindestens drei Fällen zu Schuldsprüchen geführt. Aber da waren Durchschnittsbürger angeklagt und kein Rechtsanwalt mit guten Beziehungen."

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