Buwog-Prozess: Es ist ein Ende in Sicht

Buwog-Prozess: Es ist ein Ende in Sicht
Der Mammut-Prozess könnte Ende April beendet sein: Richterin Marion Hohenecker will ihre Zeugen bis März befragt haben, die Anwälte können noch weitere laden.

Am 126. Verhandlungstag im Buwog-Prozess hatte Richterin Marion Hohenecker am Dienstag eine gute Nachricht  zu verkünden: Es ist ein Ende in Sicht.

Die Richterin rechnet damit, dass sie mit der Befragungen jener Zeugen, die vom Gericht geladen wurden, Ende März fertig sein wird. Die Anwälte können dann noch weitere Zeugen laden, diese Befragtungen dürften noch einige Verhandlungstage im April in Anspruch nehmen. 

Ende April aber, so glaubt Manfred Ainedter, Anwalt des hauptbeschuldigten Ex-Finanzministers Karl-Heinz Grasser, dürfte auch das erledigt sein. Dann könnte ein Urteil gefällt werden.

Pflichtverteidiger erhielten noch kein Geld

Wie der Standard heute online berichtet, haben übrigens die fünf Pflichtverteidiger im Grasser-Prozess bisher noch kein Geld für ihre nunmehr fast zweijährige Prozessbegleitung erhalten. Pflichtverteidiger bekommen jene Angeklagte, die sich keinen Anwalt leisten können, wie das unter anderem bei den mitangeklagten Ex-Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger der Fall sein soll. Auszahlende Stelle ist das Justizministerium, die fünf Anwälte sollen Rechnungen über insgesamt drei Millionen Euro gestellt haben.

Zu Beginn des heutigen Prozesstages meldete sich der Anwalt eines angeklagten früheren Raiffeisen-Managers mit der Eingabe zu Wort, dass sein Mandant künftig an weniger Verhandlungstagen teilnehmen muss. Als Unternehmer sei die lange Verfahrensdauer - am 12. Dezember jährt sich der Prozessauftakt zum zweiten Mal - für den Angeklagten mittlerweile existenzbedrohend und auch psychisch sehr belastend. Hohenecker kündigte an, dass morgen die Angeklagten zum Linzer Terminal Tower nicht im Gerichtssaal erscheinen müssen, dann werde man weitersehen.

Tilo Berlin will nichts gewusst haben

Im Zeugenstand war am Dienstag auch ein prominenter Zeuge: Tilo Berlin, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der pleite gegangenen Kärntner Bank Hypo Alpe Adria. Er wurde von Richterin Hohenecker zu Genussscheinen seiner Vermögensgesellschaft befragt. Es geht um das sogenannte „Schwiegermuttergeld“, das von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in einen Genussschein investiert wurde.

BUWOG GRASSER PROZESS: BERLIN

Berlin hat beteuert, er habe nichts von Grassers Investment in einen Genussschein seiner Vermögensgesellschaft zum Kauf von Hypo Alpe Adria-Aktien gewusst. Er habe Grasser nur allgemein über das Investment informiert.

Warum seine Sekretärin dann im Dezember 2006 an die E-Mail-Adresse von Walter Meischberger („meischi@.....“) einen Zeichnungsschein für den damaligen Finanzminister Grasser geschickt hatte, konnte er nicht erklären. Die Sekretärin adressierte die Nachricht an den „Sehr geehrten Herrn Mag. Grasser“. Im Auftrag von Tilo Berlin übermittle sie ihm die Unterlagen. Angehängt war auch ein Zeichnungsschein für einen Hypo-Genussschein, bei Rückfragen könne er sich jederzeit an Berlin wenden, hieß es.

Er habe seinem Büro damals vermutlich nur gesagt, man solle Grasser das Paket an Unterlagen schicken, denn dass sich der damalige österreichische Finanzminister über das Vorhaben informieren wolle sei doch ganz natürlich, sagte Berlin im Zeugenstand. Ob es so natürlich sei, dass sich ein Finanzminister dienstliche Unterlagen an die E-Mail-Adresse eines Freundes schicken lasse, hakte der Vertreter der privatbeteiligten CA Immo, Johannes Lehner, nach.

BUWOG GRASSER PROZESS: BERLIN / AINEDTER

Berlin sagte im Zeugenstand, er habe Grasser schon gekannt, weil er ihn etwa als Gast zu einem Beiratstreffen seiner Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Deutschland eingeladen hatte. Auch in Grassers Terminkalender finden sich Einträge zu Treffen mit Berlin. Richterin Marion Hohenecker hielt Berlin dann ein Fax an ihn vor, mit einer Namensliste und dem Vermerk - „aktuelle Liste zum Investment, 1. Tranche“, auf dem auch Grassers Name stand. Das sei wohl eine Einladungsliste für ein Beiratstreffen mit den Namen von Beiräten, Gästen und Kunden gewesen, meinte der Zeuge. Grasser zeichnete den Genussschein jedenfalls nicht selber, sondern das tat ein Vertreter der Meinl Bank.

Das "Schwiegermuttergeld"

Das Geld kam vom Konto der Ferint-Gesellschaft bei der Meinl Bank, auf das Grasser das sogenannte „Schwiegermuttergeld“ - 500.000 Euro, die er nach eigenen Angaben von seiner Schwiegermutter aus der Swarovski-Unternehmerfamilie in bar in der Schweiz erhalten hat - gelegt hatte.

Das im Dezember 2006 getätigte Investment entpuppte sich als sehr profitabel. Laut Anklage flossen Grasser aus dem Hypo-Genussschein exakt 744.588,02 Euro zu. Der Ertrag wurde schließlich auf das Konto der Mandarin-Gesellschaft - eine Briefkastengesellschaft mit Sitz in Belize - bei der Raiffeisenbank Liechtenstein übertragen, das die Anklage Grasser zurechnet, was dieser bestreitet. Grasser war bis zum Jänner 2007 Finanzminister.

Der Hypo-Investor und spätere Hypo-Alpe-Adria-Bankchef Berlin beteuerte, er habe sich nicht um die Prüfung der Mittelherkunft gekümmert, das sei die Aufgabe anderer gewesen. Er habe damals innerhalb kurzer Zeit 650 Mio. Euro aufstellen wollen, da habe er sich nicht um alles kümmern können.

Die etwa 700 Käufer der Genussscheine seien einerseits Kunden seiner Vermögensgesellschaft, aber auch andere Personen gewesen, die Geld zu veranlagen hatten. Im „kleinen Land Österreich“ hätte sich das Investment im betreffenden Personenkreis rasch herumgesprochen. Auch Banken und institutionelle Investoren hätten investiert.

Laut Anklage sei Grasser klar gewesen, dass für ihn bei der Investition in einen Hypo-Genussschein höchste Vorsicht geboten sei, „zumal es klare Regelungen des Unvereinbarkeitsgesetzes zur Offenlegung einer solchen Vermögensveranlagung gegenüber dem Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrates gab und alleine die Tatsache, dass er als Bundesminister für Finanzen (somit auch als Chef der Bankenaufsicht) im Besitz einer solch hohen Summe war, medial prekär gewirkt und Anlass zu Fragen gegeben hätte.“ Daher habe er sich die Unterlagen über die E-Mail-Adresse von Meischberger schicken lassen und nicht persönlich gezeichnet.

Aus dem Archiv: Knalleffekt im Buwog-Prozess

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