Buwog-Prozess: "Mit Politikern darf man keine Geschäfte machen"

Buwog-Prozess: Der Angeklagte Walter Meischberger
Zeuge W. erklärte, dass er die Finanzgeschäfte mit Meischberger nicht gemacht hätte, wenn er die Hintergründe rund um die Causa Buwog gekannt hätte.

Am 122. Tag im Grasser-Prozess hat der in Liechtenstein tätige Finanzberater Christoph W. im Zeugenstand heute beschrieben, warum er mit dem angeklagten Walter Meischberger aus heutiger Sicht keine Geschäfte gemacht hätte. Richterin Marion Hohenecker hakte mehrmals nach, sie vermisste offenbar die Schlüssigkeit der Aussage.

W. begann seine Ausführung zu einem von den Ermittlern abgehörten Telefonat mit seinem Geschäftspartner. Dort deponierte er, dass er die Finanzgeschäfte mit Meischberger nicht gemacht hätte, wenn er die Hintergründe rund um die Causa Buwog gekannt hätte. "Warum nicht", fragte Hohenecker, und W. antwortete: "Mit Politikern darf man keine Geschäfte machen." Hohenecker warf ein, dass Ex-FPÖ-Generalsekretär Meischberger damals kein Politiker mehr war.

"Der Neid ist der älteste Österreicher"

Der Zeuge ging dann auch noch auf das österreichische Wesen ein - konkret darauf, warum Diskretion bei Geldangelegenheiten so wichtig sei. "Der Neid ist der älteste Österreicher", meinte der Vorarlberger. Schließlich meinte er noch, auch mit der Richterin dürfte er wegen der erhöhten Sorgfaltspflicht keine Geschäfte machen. Hohenecker sagte, da mache sie sich keine Sorgen.

Zu Beginn des heutigen Prozesstages im Wiener Straflandesgericht erzählte der Zeuge freimütig, dass er nach seiner gestrigen Zeugeneinvernahme noch mit seinem Geschäftspartner, der demnächst als Zeuge geladen ist, seine heutigen Aussagen besprochen hat. Auch seine Einvernahmen bei den Behörden habe er mit diesem, einem langjährigen Arbeitskollegen, ausführlich besprochen.

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