UN-Migrationspakt: Türkis-Blaue Koalition verweigert Beitritt

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) mit Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ): Beide sind sich einig, dass "die Souveränität Österreichs zu jeder Zeit erhalten bleibt".
Österreich wird dem Abkommen nicht beitreten. Regierung beharrt auf nationaler Eigenständigkeit in Einwanderungspolitik.

Im Ringen um den Migrationspakt der UNO spricht die Bundesregierung heute, Mittwoch, ein Machtwort: „ Österreich erklärt den Nicht-Beitritt zum Migrationspakt der Vereinten Nationen“, heißt es im Vortrag an den Ministerrat, der dem KURIER vorliegt.

Das UN-Migrationspaket wurde zwei Jahre lang verhandelt, im Juli haben sich Vertreter aus 191 Staaten darauf geeinigt, auch Österreich, dass der Pakt völkerrechtlich nicht bindend ist. Das Papier umfasst 34 Seiten und enthält 23 Ziele für eine globale Migrationspolitik.

UNO schlägt Arbeitsmarktzugang für Migranten vor

Türkis-Blau fürchtet nun, dass „neue Ansprüche und Rechte für Migranten“ geschaffen werden könnten. So steht in dem UN-Pakt, dass Migranten Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Grundversorgung erhalten sollen. Migration definiert die UNO als „Quelle des Wohlstands und der Innovation “ in der globalisierten Welt. Verzichtet werden soll auf „ethnisches Profiling“(äußeres Erscheinungsbild), das lehnt Türkis-Blau ab. Erleichtert werden sollen auch der Statuswechsel regulärer–irregulärer Migrant sowie die Familienzusammenführung oder die Übertragung von Ansprüchen in der Sozialversicherung. Die UNO fordert Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge.

"Menschenrecht auf Migration" heimischer Rechtsordnung "fremd"

Im Ministerratsvortrag werden die Gründe für die Ablehnung des UN-Pakets dargelegt. Zentral sind folgende Sätze: „Die Republik entscheidet souverän über die Zulassung von Migration nach Österreich. Ein Menschenrecht auf Migration ist der österreichischen Rechtsordnung fremd. Die Schaffung der nicht existenten völkerrechtlichen Kategorie des ,Migranten’ ist zurückzuweisen.“ Österreich unterscheidet ganz klar zwischen legaler und illegaler Migration. „Eine Verwässerung dieser Unterscheidung“, wie sie der globale Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration vornimmt, wird abgelehnt.

Damit ist Österreich nicht alleine: Bisher haben die USA, Ungarn und Australien erklärt, dem Migrationspakt nicht beizutreten, weil sie ihre „nationale Souveränität“ bedroht sehen. Die drei Länder argumentieren, dass mit dem Pakt „ein massenweises Umsiedeln von Menschen forciert“ werde.

Die nächsten Schritte sind bereits fixiert: Österreich werde nicht an der Konferenz in Marrakesch am 10./11. Dezember teilnehmen, wo der Pakt beschlossen werden soll. Bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen (Dez./Jän.) wird Österreich eine „Votumserklärung“ abgeben und darin die Gründe für die Ablehnung erklären.

Bedenken

Im Ministerratsvortrag wird zudem darauf verwiesen, dass sich die Regierung bemüht habe, „gemeinsam mit Partnern vorzugehen. Eine einheitliche Position der EU-Mitgliedstaaten zum UN-Pakt gibt es nicht. Im September erklärte Österreich namens der 27 Mitgliedsländer, dass der ausverhandelte Text in der „vorliegenden Form zu weitgehend sei und wichtige Fragen offen ließe“.

Die Bedenken konnten nicht ausgeräumt werden. Österreich bleibt somit bei seiner Haltung, dass der UN-Pakt „nicht geeignet ist, Migrationsfragen zu regeln“.

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