Unter den Stellungnahmen fällt ein Name auf: Martin Sprenger, der im April 2020 sein Amt in der Corona-Taskforce zurückgelegt hat, weil er mit den Maßnahmen nicht einverstanden war. Eine Impfpflicht sei erst dann gerechtfertigt, so Sprenger, wenn alle gelinderen Mittel ausgeschöpft wurden.
Abgesehen von der prinzipiellen Ablehnung der Impfpflicht gibt es auch zahlreiche Stellungnahmen, die sich mit der praktischen Umsetzung des Gesetzes befassen. Da werden auch noch die Länder mitreden, weil sie einen enormen Arbeitsaufwand auf ihre Behörden zurollen sehen. Vor allem wegen der zu erwartenden Flut an Einsprüchen gegen jene Geldstrafen, zu denen Impfverweigerer dann verdonnert werden.
In Wien etwa bestätigte der Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker, dass es Überlegungen gebe, zusätzliches Personal aufzunehmen. Genauere Angaben wollte er wegen der vielen offenen Fragen noch nicht machen.
Der oberösterreichische Landesamtsdirektor Erich Watzl wird da konkreter: „Wir wissen, dass es in Wien rund 150 zusätzliche Mitarbeiter sein werden, die Steiermark rechnet mit 100 bis 150, dann werden es bei uns rund 100 sein.“ Auf Österreich hochgerechnet müssten dann über 1.000 neue Mitarbeiter angestellt werden.
Die Regierung hat dem Vernehmen nach nicht vor, den Ländern mit budgetären Mitteln für Personal unter die Arme zu greifen. Durch die Option der abgekürzten Verfahren (ohne vorherige Ermittlungen) solle der Aufwand zu bewältigen sein. Zudem können Ärzte Befreiungsatteste für nicht impfbare Patienten direkt ins Impfregister hochladen, damit diese bei den Behörden erst gar nicht aufscheinen.
Die Begutachtung endet am 10. Jänner, am 17. soll das Gesetz im Gesundheitsausschuss behandelt und kurz drauf im Parlament beschlossen werden, damit sie am 1. Februar in Kraft treten kann. Der erste Impf-Stichtag ist der 15. März.
Für Strafen kommen laut Ministerium aktuell rund eine Million Personen infrage. Das sind in Österreich wohnhafte über 14-Jährige, die kein aktives Impf- oder Genesungszertifikat haben.
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