Sprecher der Staatsanwaltschaften haben mehrfach vorgeschlagen, U-Ausschüsse erst einzusetzen, wenn die Justiz nicht mehr ermittelt. Doch à la longue lässt sich die Parallelität von parlamentarischen und staatsanwaltschaftlichen Erhebungen kaum vermeiden.
U-Ausschüsse sind dazu da, Missstände in der Verwaltung aufzudecken und zu beheben. Es wäre schwer zu erklären, warum man sich bei echten oder vermeintlichen Missständen nicht sofort daran macht, diese abzustellen.
Unklarheit bei den Entschlagungen und der Wahrheitspflicht
Für Nina Tomaselli, Fraktionsführerin der Grünen im U-Ausschuss, ist die Sache simpel: "Als Auskunftsperson geht man in den Ausschuss und sagt die Wahrheit. Wenn man befürchtet, sich durch wahrheitsgemäße Aussagen strafrechtlich zu belasten, kann man sich entschlagen – ganz unabhängig davon, ob die Justiz schon ermittelt."
Tatsächlich besteht eine der größten Ängste von Zeugen, vulgo: Auskunftspersonen, darin, sich bei den oft stundenlangen Befragungen zu widersprechen und so einen Meineid zu riskieren.
Die Entscheidung, bei welcher Frage genau man sich warum entschlagen kann, liegt ganz wesentlich beim Verfahrensrichter.
Je klarer er oder sie schon zu Beginn erklärt, was zulässig ist und was nicht, desto zügiger gehen die Befragungen vonstatten. Hier besteht noch Luft nach oben – wie auch bei den Beugestrafen. Sie werden vor Ort verhängt, ihr Einsatz erfolgt selbst bei zugeknöpften Zeugen aber eher zurückhaltend.
Noch mehr Öffentlichkeit
Einer der stärksten Hebel, um dem bisweilen untergriffigen Umgangston im U-Ausschuss beizukommen, wäre eine größere Öffentlichkeit.
Derzeit dürfen nur Journalisten an den U-Ausschuss-Sitzungen teilnehmen und darüber berichten.
Bis auf die ÖVP befürworten alle Parlamentsfraktionen, U-Ausschüsse nach US-amerikanischem Vorbild im Netz oder Fernsehen zu übertragen. Andreas Hanger, Fraktionsführer der ÖVP im U-Ausschuss, kann sich eine Live-Übertragung von parlamentarischen Untersuchungen prinzipiell vorstellen. "Allerdings nur, wenn der U-Ausschuss insgesamt reformiert wird." Soll heißen: Die Rechte der Auskunftspersonen sollten gleichzeitig gestärkt werden. So müsse bei einer allfälligen Übertragung beispielsweise unterschieden werden, ob eine Auskunftsperson Routine im Umgang mit der Medienöffentlichkeit hat (Politiker, Spitzenbeamte) oder ob es sich um Menschen handelt, für die solche Auftritte eine erhebliche persönliche Belastung darstellen.
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