U-Ausschuss: VfGH weist VP-Anträge zurück
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat über zwei Anträge von ÖVP-Nationalratsabgeordneten zum laufenden Korruptionsuntersuchungsausschuss entschieden. Es ging um die Vorlage von Daten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
Die ÖVP-Fraktion wollte die gesamte schriftliche und elektronische interne Kommunikation sowie Chatgruppen der WKStA vom Justizministerium in einer ergänzenden Beweisanforderung geliefert bekommen - was die Mehrheit im U-Ausschuss ablehnte. Dagegen ging die ÖVP vor, holte sich aber nun eine Abfuhr.
Hintergrund des Verlangens der Volkspartei war der Auftritt der karenzierten Korruptionsstaatsanwältin Linda Poppenwimmer im April im U-Ausschuss. Die mittlerweile zur Kanzlei Ainedter & Ainedter gewechselte Juristin sprach damals unter anderem davon, dass "per Usermail an alle" in der Behörde Tätigen, Links oder dergleichen versandt wurden, "wo abschätzige Äußerungen über Vorgesetzte getätigt wurden". Auch berichtete Poppenwimmer von Gerüchten über "diverse Chatgruppen" in der WKStA zum Ibizaverfahren. Daher wollte die ÖVP die interne Kommunikation der WKStA und etwaige Chatgruppen in Verbindung mit dem Untersuchungsgegenstand bekommen.
Im ablehnenden Beschluss des U-Ausschusses wurde ausgeführt, das Verlangen der Ausschussmitglieder der ÖVP sei derart weit und undifferenziert, dass davon auch vieles erfasst sei, was keinerlei Bezug zum Untersuchungsgegenstand habe. Der VfGH stimmt dem nunmehr zu und stellt in seiner Entscheidung fest, dass das Verlangen "keinerlei Einschränkungen auf die Vorlage von Akten enthält, die von abstrakter Relevanz für den Untersuchungsgegenstand sind". Es kann, so der VfGH, nicht Zweck einer ergänzenden Beweisanforderung sein, ohne Bezeichnung näherer Anhaltspunkte die Vorlage von Akten und Unterlagen zu verlangen.
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