U-Ausschuss: Warum Benko jetzt doch kommen muss

IBIZA-U-AUSSCHUSS: BENKO
Die Androhung einer Vorführung zeigt beim gefallenen Investor Wirkung. Egisto Ott muss demgegenüber nicht ins Parlament.

Die Sache klingt einigermaßen brachial: „Zum Zwecke der Vorführung ist die zuständige Behörde berechtigt, Zwangsgewalt in erforderlichem und angemessenem Ausmaß anzuwenden.“ Und falls „kein gelinderes Mittel“ möglich sei, um jemanden in den Untersuchungsausschuss zu bringen, müsse die Auskunftsperson notfalls so lange auch an- bzw. festgehalten werden. 

Es ist nicht überliefert, ob Rene Benko die acht Seiten lange Anordnung studiert hat, in der der parlamentarische Untersuchungsausschuss seine, Benkos' Vorführung argumentiert und beschlossen hat.

Aber nachdem der U-Ausschuss dem 47-jährigen Unternehmer mit dem Schriftstück ziemlich glaubhaft versichert hat, ihn nötigenfalls von der Polizei in Wien vorführen zu lassen, muss Benko klar geworden sein: Er muss im U-Ausschuss erscheinen.

Am 22. Mai wird der gefallene Investor also im Parlament auftreten. Und Abgeordnete wie SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer gehen „jedenfalls davon aus, dass er kommt“.

Der Vorführung ist ein längeres Hin und Her zwischen Benko und dem Parlament vorangegangen, in dem der Unternehmer zahlreiche Argumente gebracht hat, warum er nicht nach Wien kommen kann. 

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