„Am Ende ist die Sache aber sehr einfach“, sagt SPÖ-Mann Krainer zum KURIER. Jede Auskunftsperson habe eine gesetzliche Mitwirkungspflicht. Das bedeutet: Im Idealfall (der im Übrigen auch den Normalfall darstellt, Anm.) finden U-Ausschuss und Auskunftsperson einen Termin, der für beide Seiten passt.
"Wir sind im Ausschuss sehr kooperativ. Wenn jemand krank ist oder beispielsweise eine lange im Voraus gebuchte Auslandsreise nachweisen kann, wird ein Ersatztermin gesucht, man will Auskunftspersonen ja nicht quälen“, sagt Krainer. Kurzfristige Absagen ein oder zwei Tage vor dem Ausschuss-Termin sind demgegenüber aber kein hinreichender Grund. "Wir hatten auch schon den Fall, dass Auskunftspersonen am Tag ihrer Ladung ein Bahn- oder Flugticket gebucht haben. Da wird's dann schwierig."
Das von Benko bzw. seinem Anwalt vorgebrachte Argument, wonach Benko angesichts der Vielzahl an Vorwürfen und Ermittlungen, die gegen ihn laufen, ja gar nicht wissen könne, wann und wo er sich entschlagen kann, zieht in dieser allgemeinen Form nicht.
So ist es zwar richtig, dass sich Auskunftspersonen im Untersuchungsausschuss nicht selbst belasten oder einer Strafverfolgung aussetzen müssen. Ein pauschales Recht, deshalb überhaupt nicht zu kommen, ist davon aber nicht ableitbar.
Das liegt unter anderem daran, dass einer Auskunftsperson im U-Ausschuss ja auch „harmlose“ Fragen, die mit dem Strafrecht nichts zu tun haben, gestellt werden können.
Die Faustregel lautet: Liegen keine triftigen Gründe wie schwere Krankheit für das Nicht-Kommen vor, muss jeder in einen Untersuchungsausschuss kommen - und sich im Zweifel bei einzelnen Fragen eben entschlagen.
Gefahr für Leib und Leben
Nicht in den U-Ausschuss kommt derweil jener Mann, dessen Namen im Mittelpunkt eines der größten Spionage-Skandale der Zweiten Republik steht: Egisto Ott.
Der frühere Staatsschützer steht im Verdacht, für Russland spioniert zu haben und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
Neos-Mandatar Yannick Shetty hätte Ott gerne im U-Ausschuss befragt. Sein Argument: Ott wurde von der FPÖ ein Job in einem umgebauten Staatsschutz versprochen; und vor dem Hintergrund von den schwerwiegenden Verdachtsmomenten, die gegen Ott vorliegen, sei es für das Parlament höchst relevant, wie genau dieser Job ausgesehen hätte – und was die Freiheitlichen, konkret der frühere FPÖ-Mandatar Hans-Jörg Jenewein, damit zu tun hatten.
Aus Otts Auftritt wird freilich nichts. Denn das Justizministerium hat, wie als Erste die Krone berichtet, den so genannten Konsultationsmechanismus aktiviert. Dieser wird immer dann herangezogen, wenn die Justiz sorgen hat, dass laufende Ermittlungen durch öffentliche Aussagen von Auskunftspersonen gefährdet werden könnten – und genau das ist bei Ott offenbar der Fall. Wie Shetty gegenüber dem KURIER bestätigt, hat die Justiz erklärt, dass ein Auftritt von Ott im U-Ausschuss dazu führen könnte, dass „Leib und Leben“ Dritter durch den russischen Nachrichtendienst FSB gefährdet sein könnten. „Wenn die Justiz davon ausgeht, dass eine Aussage Otts Menschen in Gefahr bringt, nehmen wir das ernst“, sagt Shetty. „Wir haben die Ladung deshalb zurückgezogen.“
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