U-Ausschuss: SPÖ für Minderheitenrecht

U-Ausschuss: SPÖ für Minderheitenrecht
SPÖ für mehr Oppositionsrechte - auch bei der Hypo kann sich Klubchef Schieder einen U-Ausschuss vorstellen.

Die SPÖ zeigt sich bereit, der Opposition ein Minderheitenrecht bei der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zu gewähren. Dafür benötigt es laut Klubchef Andreas Schieder aber eine Reform des Gremiums, für die am Freitag ein Modell vorgelegt wurde. Demnach sollen die Ausschüsse künftig von den Nationalratspräsidenten geleitet werden, und soll ein Weisenrat in Streitfällen entscheiden.

Schieder stellte klar, dass sein Klub einer Aufwertung des Gremiums nicht im Weg stehen wird: "Die SPÖ bekennt sich zum U-Ausschuss als Minderheitenrecht." Der Klubchef geht auch davon aus, dass der Koalitionspartner mitziehen wird, denn in der Stoßrichtung "stimmen wir komplett überein".

NR-Präsidentin als Vorsitzende?

Unterschiede zwischen SPÖ und ÖVP gibt es laut Schieder nur noch in Details, an denen eine Reform nicht scheitern werde. So plädieren die Sozialdemokraten etwa dafür, dass die Ausschüsse künftig von der Nationalratspräsidentin, assistiert von den beiden anderen Präsidenten geleitet werden sollen, während die ÖVP lieber einen Richter als Vorsitzenden hätte.

U-Ausschuss: SPÖ für Minderheitenrecht
FINANZEN: Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (SPÖ) und...
Obwohl man also in der Koalition bis auf solch weniger spektakuläre Punkte "weitgehend einig" ist, wird es bis zur Reform noch einige Zeit dauern, wenn man Schieder folgt, der auf die noch nötige Detailarbeit verwies. Das Geschäftsordnungskomitee soll jedenfalls alle fünf Wochen tagen, spätestens im Sommer soll das Konzept stehen. Auf den Einwand von VfGH-Präsident Gerhart Holzinger, wonach die Reform der U-Ausschüsse angesichts vorliegender Modelle sofort umsetzbar wäre, replizierte Schieder: "So schnell wie der Verfassungsgerichtshof sind wir noch immer."

"Kein Problem mit Hypo-Ausschuss"

Was den Untersuchungsgegenstand angeht, dürfte dieser laut SPÖ-Konzept "ausschließlich ein abgeschlossenes Thema in der Vollziehung des Bundes" sein. Ob dies bei der Hypo Alpe Adria der Fall sei, bejahte Schieder mit Ausnahme der Umsetzung der Bad Bank. So hätte er nach eigenen Angaben auch "kein Problem" mit einem Hypo-Ausschuss, würde dieser doch ohnehin ergeben, dass die politische Verantwortung für die Probleme in Kärnten "eindeutig bei der FPÖ liegt".

25-Prozent-Regelung

An sich könnte einen Ausschuss gemäß SPÖ-Modell eine Minderheit von 25 Prozent der Abgeordneten beantragen. Freilich müsste man sich beim genauen Untersuchungsgegenstand, bei Zeugenladungen oder Aktenforderungen trotzdem mit den Mehrheitsfraktionen einigen. Streitfälle sollte dann ein dreiköpfiger Weisenrat mit Juristen und/oder ehemaligen "führenden Parlamentariern" klären. Bei "zentralen Fragen" könnte dann noch der Verfassungsgerichtshof angerufen werden.

Einschränken will die SPÖ die Immunität der Ausschuss-Mitglieder, und zwar bei jenen Delikten, die ein "Heruntermachen oder Beleidigungen" betreffen. So sollen sich Abgeordnete nicht auf die Immunität berufen können, wenn es etwa um üble Nachrede, Verleumdung oder Kreditschädigung gibt. Eine weitere Verbesserung für Auskunftspersonen würde eine Umsetzung des Vorschlags darstellen, Befragungen längstens drei Stunden durchführen zu dürfen. Schließlich würde im SPÖ-Konzept auch noch der Verfahrensanwalt aufgewertet, dem zugestanden würde, eine Befragung zu unterbrechen und den Weisenrat anzurufen.

Die SPÖ hat am Freitag ein 12-Punkte-Papier zur Reform von U-Ausschüssen vorgelegt. Es enthält die Möglichkeit für ein Viertel der Abgeordneten, solch ein Gremium einsetzen zu lassen, eine Einschränkung der Immunität der Ausschussmitglieder sowie die Einrichtung eines Weisenrats für Streitfälle. In der Causa Angeklagte könnten nicht in den maximal ein Jahre dauernden Ausschuss geladen werden.

EINSETZUNG

Eingesetzt werden kann gemäß SPÖ-Modell ein U-Ausschuss künftig, wenn ein Viertel der Abgeordneten das verlangt. Mehrere U-Ausschüsse parallel könnte es nur geben, wenn ein weiteres Gremium von der Mehrheit einberufen wird.

THEMA

Untersuchungsgegenstand kann "ausschließlich ein abgeschlossenes Thema in der Vollziehung des Bundes" sein. Das heißt, es sollen keine Angelegenheiten geprüft werden, die noch in Umsetzung sind.

DAUER

Als Maximaldauer sieht die SPÖ ein Jahr an. Spätestens dann soll ein Abschlussbericht vorgelegt werden.

VORSITZ

Den Vorsitz soll die Präsidentin des Nationalrats übernehmen. Ihre Stellvertreter wären der Zweite und der Dritte Präsident. Die Vorsitzenden würden nicht als Ausschussmitglieder fungieren.

MITGLIEDER

Im U-Ausschuss-Thema befangene Abgeordnete dürften nicht Mitglieder des Gremiums werden, das sich sonst gemäß der Stärke der Fraktionen zusammensetzt.

BEWEISMITTEL

Akten können auf Verlangen von einem Viertel der Ausschuss-Mitglieder angefordert werden. Gleiches gilt für die Ladung von Auskunftspersonen. Künftig wäre es auch möglich, Akten und Auskunftspersonen aus dem Bereich der Landesvollziehung in die Ausschussarbeit einzubeziehen, wenn dies für die Klärung des Untersuchungsgegenstands notwendig ist.

LADUNGEN

Nicht geladen werden könnten Personen, die als Beschuldigte in Strafverfahren in Angelegenheiten des U-Ausschuss gelten. Sollten geladene Auskunftspersonen nicht erscheinen, könnte der U-Ausschuss das Bundesverwaltungsgericht um die Verhängung von Beugestrafen ersuchen. Bei einmaligem Nichterscheinen wäre eine Geldstrafen zwischen 5.000 und 10.000 Euro zu entrichten, bei wiederholter Weigerung könnte die Buße auf bis zu 30.000 Euro steigen.

PERSÖNLICHKEITSRECHTE

Der Verfahrensanwalt könnte sich künftig jederzeit zu Wort melden, eine Befragung unterbrechen und den Weisrat als Unterstützung anrufen. Die Anhörung von Auskunftspersonen dürfte eine Dauer von drei Stunden nicht überschreiten. Wenn es um den Schutz von Persönlichkeitsrechten geht, könnte das Hearing in vertraulicher Sitzung stattfinden. An sich tritt SPÖ-Klubchef Andreas Schieder aber dafür ein, künftig auch Bild- und Ton-Aufnahmen von Ausschusssitzungen zu erlauben.

WEISENRAT

Drei "objektive und honorige Persönlichkeiten" sollen als Weisenrat fungieren. Das Trio soll aus dem Bereich Justiz kommen, oder es soll sich um "erfahrene, ehemalige Nationalratsabgeordnete" handeln. Der Rat würde in Streitfällen etwa bei der Einsetzung, bei Ladungen oder Aktenanforderungen entscheiden. Bei "zentralen Fragen" soll sich ein Viertel der Ausschussmitglieder nach Entscheid des Weisenrats an den VfGH wenden können.

IMMUNITÄT

Die berufliche Immunität für Ausschuss-Mitglieder soll nicht mehr bei "Übler Nachrede", dem "Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung", bei "Beleidigung" "Kreditschädigung" und "Verleumdung" gelten. Zudem erwägt die SPÖ zur Stärkung der Vertraulichkeit bei den Akten Verwertungsverbote ähnlich wie in Deutschland.

FREQUENZ

Der SPÖ-Vorschlag sieht vier Sitzungen pro Tagungsmonat des Nationalrats vor.

ZEITHORIZONT

Eckpunkte der Reform sollen bei einem Treffen der Klubobleute am 24. April fixiert werden. Bis Juli soll das Endkonzept stehen.

Grünen-Chefin Eva Glawischnig zeigt sich unzufrieden mit dem SPÖ-Modell für eine Reform der U-Ausschüsse. Sie lehnt es ab, dass im Zweifelsfall ein Weisenrat entscheiden müsste, wer bei Uneinigkeit von Minderheits- und Mehrheitsfraktionen bei Einsetzung, Zeugenladungen, Aktenanforderungen etc. Recht bekommt. Dies wäre kein Minderheitsrecht, meinte Glawischnig in einer Aussendung.

Die NEOS zeigten sich indes neuerlich überzeugt, dass es zu einem Hypo-U-Ausschuss kommen wird. Anlass für die Zuversicht von Finanzsprecher Rainer Hable ist, dass nach dem Vorarlberger und dem steirischen Landtag nun auch der Kärntner Landtag eine entsprechende Aufforderung an die Koalition gerichtet hat. Von der Regierung will Hable Tempo: "Jeder Tag mehr an Verzögerung ist ein Tag weniger an Glaubwürdigkeit."

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