U-Ausschuss: Das Match der Gerichtsmediziner - drei Gutachten, drei Meinungen
In der letzten U-Ausschuss-Sitzung vor der Sommerpause sind heute zwei weitere Rechtsmediziner geladen.
Am Vormittag kam der Berliner Michael Tsokos, der im Auftrag von Buchautor und Ex-Politiker Peter Pilz das behördliche Obduktionsgutachten analysiert hatte. Dieses wiederum stammt von Christian Matzenauer, der am Nachmittag befragt wurde.
Über den möglichen Erkenntnisgewinn der Befragungen der Privatgutachter gingen die Meinungen der Fraktionen vor Beginn der Sitzung erneut weit auseinander. Gestern, Mittwoch, war ja der erste Pilz-Gutachter, Stefano Longato, als Auskunftsperson geladen.
Die Neos stellten ihm keine Fragen - und so wollen die Pinken es auch heute mit Tsokos halten.
Schon bei Longato war Fraktionschefin Sophie Wotschke der Ansicht, er könne keinen Beitrag zum Untersuchungsgegenstand leisten, wenigstens arbeitete er aber in Österreich und konnte generell etwas über die behördliche Arbeitsweise erzählen.
Tsokos aber ist in Deutschland tätig, bei ihm sieht Wotschke „wenig Einfallstore“ für eine Befragung.
„Es fehlen Befunde“
Tsokos scheint sich selbst zu wundern, was er hier im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu suchen hat. „Die Fragestellung ist weit weg von meinem Fachgebiet. Ob politisch Einfluss genommen wurde, das kann ich nicht beurteilen.“
Was er im Rahmen seiner Tätigkeit als Privatgutachter gemacht habe, sei, Fragen aufzuwerfen, die aus seiner Sicht im Zuge der behördlichen Obduktion nicht gestellt worden seien.
„Es gibt Befunde, die für ein Ertrinken typisch sind, aber es fehlen auch Befunde, die ich bei einem Ertrinken erwarten würde“, erklärt der Berliner Rechtsmediziner vor den Abgeordneten.
Was ist nun mit den Kieselalgen?
So gilt das Ertrinken als Todesursache aus Sicht seiner österreichischen Kollegen etwa durch eine Diatomeen-Probe als erwiesen. „In Deutschland ist die Lehrmeinung, dass das nie ein Beweis für Ertrinken sein kann.“ Diatomeen seien Kieselalgen, die in den Organen festgestellt werden. Die seien aber „überall drin“, so Tsokos, und deutet auf das Wasserglas, das vor ihm steht.
Der nach Tsokos geladene niederösterreichische Gerichtsmediziner Matzenauer widersprach seinem Berliner Kollegen übrigens in seiner Befragung: Kieselalgen im Trinkwasser? „Das ist bei uns hoffentlich nicht so.“
Auch Tsokos musste seine Kieselalgen-Aussage auf Nachfrage der FPÖ noch korrigieren: Wenn das Verfahren automatisiert abläuft, könnte der Diatomeen-Wert doch aussagekräftig sein. „Wenn aber jemand nur mit dem Mikroskop schaut, dann ist das höchst subjektiv.“
„Nicht geschrieben, dass es ein Tötungsdelikt war“
Es gebe Verletzungen am Leichnam, die vieles bedeuten könnten. „Sind die beim Stürzen, durch Schläge oder durch Schleifen entstanden?“, diese Fragen müsse man stellen, so Tsokos. „Ich würde nie so weit gehen zu sagen, es gibt keine Verletzungen, die auf Fremdeinwirkung hindeuten.“
Gleichzeitig betont er: „Ich habe nicht geschrieben, es war ein Tötungsdelikt.“ Er habe auch nie behauptet, die Verletzungen stammten von Abwehrverletzungen oder von Schlägen - nur, dass es sein könnte. „Das ist auch nur eine Frage wie viele andere, die ich aufgeworfen habe.“
Tsokos wusste nicht, dass Pilz ein Buch schreibt
Spannend ist, wie der Auftrag zustande kam: Tsokos sagt, Anwalt Volkert Sackmann habe ihm ein eMail geschrieben und erklärt, er vertrete Karin Wurm, Freundin Pilnaceks.
Tsokos war deshalb der Annahme, der Auftrag komme von einer Angehörigen - das sei für ihn entscheidend gewesen, diesen anzunehmen. Pilz sei erst später hinzugekommen, es habe einen Videocall gegeben.
Ob er wusste, was Pilz mit der gerichtsmedizinischen Stellungnahme vorhat?, fragt ÖVP-Abgeordneter Thomas Elian. „Nein, überhaupt nicht. Mir war nicht bewusst, dass es da einen politischen Kontext gibt.“
Dass Pilz seine Zitate für ein Buch verwendet, habe er erst erfahren, als Pilz ihm das fertige Buch zugeschickt hat. Um sein Einverständnis habe der Autor nie gefragt. Wenn, dann hätte er um die Seiten gebeten, um sie gegenzulesen, sagt Tsokos.
Die Honorarnote habe ebenfalls Sackmann bezahlt. „Da bin ich mir zu 99 Prozent sicher. Ich habe da sehr genau gekuckt, weil ich sowas sonst nicht mache.“ Ob der Buchverlag Sackmann dann das Geld gegeben habe, wisse er nicht.
Einschätzung der Obduktionsfotos bleibt vorerst geheim
Auch Tsokos ging dann - wie Kollege Longato am Vortag - mit den Abgeordneten in den „Bunker“, um Dokumente der Klassifizierungsstufe 3 einzusehen. Es handelt sich dabei, wie berichtet, um die Obduktionsfotos.
Tsokos hat in seiner Befragung mehrmals erwähnt, dass die Fotos wichtig seien, um sich ein Urteil bilden zu können - er hatte von Anwalt Sackmann ja nur ein schriftliches Gutachten und einen Laborbefund zur Verfügung gestellt bekommen.
Was der Berliner Rechtsmediziner anhand der Fotos festgestellt hat, bleibt der Medienöffentlichkeit abermals verborgen. Die Rechtsabteilung des Parlaments prüft, ob es möglich ist, dass die Abgeordneten eine kurze Zusammenfassung geben. Laut aktuellem Stand ist alles, was mit den Stufe-3-Dokumenten zu tun hat, geheim.
„Temperatur messen ist nicht Aufgabe der Polizei“
Am Nachmittag war dann der behördlich bestellte Obduzent Christian Matzenauer im U-Ausschuss. Er hatte damals keine Anzeichen für Fremdeinwirkung festgestellt, Pilnacek dürfte laut seiner Expertise ertrunken sein.
Dass Tsokos anzweifelte, dass dafür Befunde fehlen, kann er nicht nachvollziehen - aus seiner Sicht gebe es genügend. Die Stellungnahme des anderen Kollegen, Longato, stimme nur in einem Punkt nicht mit seinem eigenen überein: Longato glaubt an einen Unfall.
Eine Klarstellung zu einer Frage, die den U-Ausschuss schon seit Beginn beschäftigt, lieferte Matzenauer dann auch: Dass die Polizei keinen Thermometer dabei hatte und die Temperatur des Leichnams nicht gemessen hat, ist für ihn nicht weiter ungewöhnlich. „Das ist nicht Aufgabe der Polizei“, sagt er. Wenn, dann müsse das ein Mediziner machen.
Die Feststellung des Todeszeitpunkts sei aber auch nicht Teil seiner Aufgabenstellung gewesen, so der Gerichtsmediziner. „Den Todeszeitpunkt braucht man nur, wenn man von einem Fremdverschulden ausgeht.“ Das sei bei Pilnacek nicht der Fall gewesen, es habe dafür - wie mehrfach betont - ja keine Hinweise gegeben.
„Es war keine besonders interessante Wasserleiche, wenn es nicht der Herr Pilnacek gewesen wäre“, so Matzenauer.
Nur 15 Obduzenten in ganz Österreich
Und auch in seiner Befragung ist der Mangel an Gerichtsmedizinern Thema: Es gebe zwar 220 eingetragene Gerichtsmediziner auf der Sachverständigenliste, sagt Matzenauer, aber nicht alle führen Obduktionen durch.
Laut seiner Schätzung gebe es österreichweit „vielleicht 15“ - in Niederösterreich, wo er selbst tätig ist, seien es zwei.
Am 16. September geht's weiter
Der U-Ausschuss geht jetzt in die Sommerpause, die Befragungen werden ab 16. September fortgesetzt. Dann dürften auch prominente Politiker aus der ÖVP erstmals befragt werden.
Auf der Ladungsliste stehen der ehemalige Innenminister Wolfgang Sobotka und der derzeit amtierende, Gerhard Karner (beide ÖVP). Konkret wollen die Freiheitlichen wissen, ob diese die Ermittlungsarbeit beeinflusst haben. Ex-Kanzler Sebastian Kurz wird voraussichtlich nicht geladen, die FPÖ erwartet sich keinen besonderen Erkenntnisgewinn von ihm.
Nach insgesamt sechs Befragungstagen im Herbst soll der U-Ausschuss bei einer Sitzung am 3. November die Beweisaufnahme beenden - vorausgesetzt, er wird nicht verlängert.
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