U-Ausschuss-Aus: Morgen Befragungen ohne Befragte
Die letzte Tagung des Ibiza-Untersuchungsausschusses steht am Donnerstag an - und keiner will kommen. Von den geladenen Auskunftspersonen wird voraussichtlich niemand erscheinen. Die Abgeordneten treten dennoch zusammen, um Abwesenheiten festzustellen, etwa jene vom ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid. Auch Beugestrafen sollen beantragt werden, obwohl keine weitere Sitzung mehr stattfinden wird.
Alle fünf geladenen Auskunftspersonen hätten abgesagt, gab am Dienstag SPÖ-Fraktiosnführer Kai Jan Krainer bekannt. Unter ihnen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, der seine Befragung zuerst wegen eines Bootsunfalls verschoben hatte. Nun sei er aus gesundheitlichen Gründen verhindert, gab er an. Auch der geladene Investor Siegfried Wolf wird nicht kommen, ebenso wenig C-Quadrat-CEO Alexander Schütz und eine Beamtin aus dem Justizministerium.
Um die letzte Sitzung nicht gänzlich unnütz verstreichen zu lassen, will die SPÖ einen Rettungsversuch starten, indem sie noch Ladungen verschickt. Angesichts der Kurzfristigkeit wird dieser wohl kaum die Lage verändern. Wegen der Geschäftsordnung kann der Ausschusstag aber nicht einfach abgesagt werden. Und so tritt der Ibiza-Untersuchungsausschuss um 12.30 Uhr zusammen, Abwesenheiten der für diesen Zeitpunkt geladenen Auskunftspersonen werden formal festgehalten. Statements an die Medien sind geplant. Um 16:30 wiederholt sich das Prozedere.
Die zum U-Ausschuss Geladenen müssen mit einer Beugestrafe rechnen. Dennoch können die Fraktionen mangels einer weiteren Sitzung kein Erscheinen erzwingen. Betroffen sind alle Geladenen außer Strache, der ein ärztliches Attest vorgewiesen hat. Der Rest hat laut Opposition keine ausreichende Begründung geliefert. Manche der Auskunftspersonen haben bereits ein Verfahren wegen Nicht-Erscheinen im U-Ausschuss am Hals. Zwei Beugestrafen können bis zu 10.000 Euro Strafe für Angeklagte nach sich ziehen.
Mit der Sitzung am Donnerstag gehen auch die Befragungen zu Ende, da ÖVP und Grüne einer Verlängerung nicht zugestimmt hatten. Ab dann haben die Fraktionen vier Wochen Zeit, ihre Abschlussberichte zu verfassen. Diese gehen dann ins Plenum des Nationalrates. Bereits zwei Wochen nach der letzten Sitzung muss wiederum der Verfahrensrichter seinen Bericht vorlegen.
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