Türkis-grüne Pläne: Warum Verfassungsrichter unter Druck kommen könnten

Türkis-grüne Pläne: Warum Verfassungsrichter unter Druck kommen könnten
SPÖ und FPÖ lehnen Sondervoten am Höchstgericht ab. Türkis-Grün kann sie aber auch allein beschließen.

Am Montag endet die Begutachtungsfrist für das Transparenz-Paket, rund 80 Stellungnahmen sind bis Freitagabend eingegangen. Eine Passage, die Zündstoff birgt, ist jene zum Verfassungsgerichtshof.

Türkis-Grün will Sondervoten (auch genannt: „dissenting opinion“) einführen. So sollen Höchstrichter, wenn sie eine andere Meinung haben als die Mehrheit im Kollegium, diese schriftlich dem Erkenntnis anfügen können.

Derzeit gibt es nur eine Urteilsbegründung – und das sei wichtig für die Akzeptanz, betont der VfGH in seiner Stellungnahme. Das Höchstgericht fungiert in komplexen Fällen oft als Streitschlichter, kann ganze Gesetze aufheben. Diese Position könnte geschwächt werden, wenn auch „Minderheitsmeinungen“ abgebildet würden.

Anonymität als Schutz

Diese Gefahr sieht auch Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk. Dazu komme die politische Komponente: Jeder VfGH-Richter wird ja auf Wunsch einer regierenden Partei nominiert. Zuletzt wurde im Vorjahr Verena Madner auf einem Grün-Ticket Vize-Präsidentin.

„Parteien könnten subkutan Loyalität von ’ihren’ Richtern einfordern, ihre Meinung sichtbar zu machen“, sagt Funk.

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