Am Montag endet die Begutachtungsfrist für das Transparenz-Paket, rund 80 Stellungnahmen sind bis Freitagabend eingegangen. Eine Passage, die Zündstoff birgt, ist jene zum Verfassungsgerichtshof.
Türkis-Grün will Sondervoten (auch genannt: „dissenting opinion“) einführen. So sollen Höchstrichter, wenn sie eine andere Meinung haben als die Mehrheit im Kollegium, diese schriftlich dem Erkenntnis anfügen können.
Derzeit gibt es nur eine Urteilsbegründung – und das sei wichtig für die Akzeptanz, betont der VfGH in seiner Stellungnahme. Das Höchstgericht fungiert in komplexen Fällen oft als Streitschlichter, kann ganze Gesetze aufheben. Diese Position könnte geschwächt werden, wenn auch „Minderheitsmeinungen“ abgebildet würden.
Anonymität als Schutz
Diese Gefahr sieht auch Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk. Dazu komme die politische Komponente: Jeder VfGH-Richter wird ja auf Wunsch einer regierenden Partei nominiert. Zuletzt wurde im Vorjahr Verena Madner auf einem Grün-Ticket Vize-Präsidentin.
„Parteien könnten subkutan Loyalität von ’ihren’ Richtern einfordern, ihre Meinung sichtbar zu machen“, sagt Funk.
Mit ähnlicher Begründung lehnt auch die SPÖ Sondervoten ab. Vize-Klubchef Jörg Leichtfried sagt: „Wenn man sieht, wie die ÖVP regelmäßig die Justiz attackiert, muss man sehr auf der Hut sein. Verfassungsrichter könnten unter Druck kommen.“
Dass der VfGH selbst den Vorschlag ablehnt, solle von der Regierung berücksichtigt werden. Die Einführung der Informationsfreiheit – Kernstück des Pakets – befürwortet die SPÖ, sieht aber Nachbesserungsbedarf.
FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst sieht die Anonymität der Richter ebenso als "Schutz". Außerdem glaubt sie, dass das Bemühen um einstimmige Entscheidungen nicht mehr in dem Ausmaß gegeben sein könnte, wenn einzelne Richter gleich eine „dissenting opinion“ ins Auge fassen.
Keine Verfassungsmaterie
ÖVP und Grüne verteidigen die Idee der Sondervoten damit, dass es auch am Höchstgericht mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit brauche. Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beispielsweise seien Sondervoten Usus.
Auf die Stimmen der Opposition sind die Regierungsparteien nicht angewiesen: Das Verfahrensrecht des VfGH ist ein einfaches Gesetz und braucht keine Verfassungsmehrheit im Parlament, sagt Experte Funk.
ÖVP und Grünen könnten es alleine beschließen. Dazu müsste man es nur aus dem Transparenz-Paket herauslösen und extra vorlegen. Das Paket ist zu großen Teilen Verfassungsmaterie und braucht zusätzlich Stimmen von SPÖ und/oder FPÖ. Ob ein Herauslösen infrage kommt, ist offen.
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